Lieferung von Switches Referenznummer der Bekanntmachung: SV-SWE-220330-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Switches
Lieferung von Switches
München
Lieferung von 68 Switches.
Damit die 68 zu erneuernden Switches in die vorhandene Systeminfrastruktur integriert werden können, ist es zwingend notwendig, dass die 60 Switches für den Edge-Bereich das proprietäre EAPS-Protokoll (RFC3619), das EDP-Protokoll und das ELRP-Protokoll unterstützen. Die 8 Switches für den Core-Bereich müssen zwingend das SPB-Protokoll (RFC6329) mit MAC-in-MAC Enkapsulierung sowie das IS-IS Multi-Area Boundary Node unterstützen. Die neuen Switches müssen vollständig in das vorhandene Netzwerk-Management-Tool (XIQ Site Engine) sowie in das vorhandene Netzwerk-Monitoring-Tool (Zabbix) integriert werden können. Die Kommunikation zwischen den Switches und den Hintergrundsystemen muss ausschließlich verschlüsselt (SNMPv3, ssh) erfolgen.
Die Ports der 60 Switches für den Edge-Bereich müssen zur Anbindung der Endgeräte 24 Kupferports (1G) und zur Anbindung an den Distributionsbereich 8x SFP+ (1G/10G) - Ports enthalten. Die 24 Kupferendgeräteports müssen Power-over-Ethernet (PoE) nach dem Standard 802.3af (30W) unterstützen und ein PoE-Budget von mindestens 370W erfüllen. Zusätzlich muss jeder einzelne Switch im Edge-Bereich eine Switchingleistung von mindestens 208 Gbps besitzen sowie eine Verschlüsselung des Datenverkehrs auf Layer-2, nachdem MACsec-Standard nach IEEE 802.1AE (Schlüssellänge 128/256 Bit), unterstützen. Die Stromversorgung muss über ein integriertes Wechselstromnetzteil erfolgen. Für die weitere Entwicklung des Prozessnetzwerks sollen ausschließlich Switches mit einer Universalplattform (Betriebssystemwechsel zwischen EXOS und VOSS) angeboten werden.
Die Ports der 8 Switches für den Core-Bereich müssen mindestens 48x SFP28 (1/10/25G) - sowie 8x QSFP28 (40/100G) -Ports unterstützen. Zusätzlich muss jeder einzelne Switch im Core-Bereich eine Switchingleistung von mindestens 4 Tbps sowie einer ausschließlich von vorne erfolgenden Leitungsanbindung verfügen. Die Stromversorgung muss über zwei redundante, Hot-swap-fähige Netzteile (Front-to-Back) erfolgen. Die Switches sollen mindestens 6 Lüftermodule besitzen, die in modularer Bauform ausgeführt sein müssen. Für die weitere Entwicklung des Prozessnetzwerks sollen ausschließlich Switches angeboten werden, die die modernste Netzwerk-Virtualisierungslösung auf Basis des standardisierten Verfahrens – dem Shortest Path Bridging (SPB) gemäß IEEE 802.1Q-2018 und IETF RFC 6329 unter Nutzung von MAC-in-MAC-Enkapsulierung gemäß IEEE 802.1ah (Provider Backbone Bridging) unterstützen. Mit der Netzwerkarchitektur auf Basis von SPBM werden umfangreiche Funktionen für die Virtualisierung von Netzwerken zur Verfügung gestellt und die Voraussetzungen für Automatisierung des Netzbetriebs, insbesondere in Verbindung mit dem in Vorbereitung befindlichen IEEE Standard zu ‚Auto Attach‘ (IEEE 802.1Qcj) geschaffen. Zudem müssen die Switches im Core-Bereich mehrere Layer 3 Virtual Services Networks (VSN) unterstützen. Sollte für dieses Feature eine eigene Lizenz benötigt werden, muss diese ebenfalls im Angebot berücksichtigt werden.
Die benötigen Optiken für die SFP28-Ports (25G) müssen durch den Auftraggeber eigenständig programmierbar sein und in zwei Versionen mit 10km und 25km verfügbar sein. Zur Sicherstellung der Kompatibilität müssen beiden Varianten von einem Hersteller (auch Third-Party-Hersteller) bezogen werden können. Des Weiteren müssen die Optiken das Feature Integrated Clock-Data-Recovery (CDR) unterstützen.
Die benötigen Optiken für die QSFP28-Ports (100G) müssen durch den Auftraggeber eigenständig programmierbar sein und in zwei Versionen mit 10km und 20km verfügbar sein. Zur Sicherstellung der Kompatibilität müssen beiden Varianten von einem Hersteller (auch Third-Party-Hersteller) bezogen werden können. Des Weiteren müssen die Optiken das Feature Integrated Clock-Data-Recovery (CDR) unterstützen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Switches
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).