Lieferung von Großbildmonitoren - Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching Referenznummer der Bekanntmachung: 621-02
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Garching b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.garching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Großbildmonitoren - Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching
Lieferung von Touchdisplays inkl. Zubehör
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand des vorliegenden Beschaffungsvorhabens ist der Abschluss eines
Liefervertrages über die Lieferung von Touchdisplays inkl. Zubehör.
Um einen zeitgemäßen Unterricht und gleichzeitig eine neue Art der Wissensvermittlung anzugehen, werden 73 Klassen- und Fachklassenräume mit interaktiven Touchscreen-Monitoren (86 Zoll) ausgestattet und weitere 5 Klassen- und
Fachräume (AWO-Räume) mit der entsprechenden Verkabelung und Elektroinstallation für eine spätere Nachrüstung von Touchscreen-Monitoren ausgestattet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über Eintragung in das Berufsregister
Erklärung über Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung zur Insolvenz: das Unternehmen erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
Erklärung zu Verfehlungen: es besteht kein Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB für das Unternehmen. Das Unternehmen wurde in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt. Oder es besteht ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB. Oder es besteht ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB, es wurden jedoch für das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, durch die für das Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Erklärung zu Steuern: das Unternehmen hat die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 Mio. Euro und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 1 Mio. Euro
Erklärung zu Umsatz: Angabe Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 %
Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 2 %
Erklärung zu Referenzen: das Unternehmen erklärt in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben.
Eigenerklärung, dass das Unternehmen keinen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576 aufweist.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronische Angebotsöffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.