Erdgasbeschaffung Landkreis Kelheim Referenznummer der Bekanntmachung: (01277-22)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erdgasbeschaffung Landkreis Kelheim
Zur Deckung des Bedarfs an Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigt der Landkreis Kelheim (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 (mit Verlängerungsoption bis 31.12.2025) einen neuen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 8 SLP-Abnahmestellen und 2 RLM-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 5,288 Mio. kWh/a (2021). Das zu liefernde Gas muss einen Mindestanteil von 10 % Biomethan aufweisen.
Landkreis Kelheim
Zur Deckung des Bedarfs an Erdgas für SLP und RLM-Abnahmestellen benötigt der Landkreis Kelheim (Auftraggeber) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 (mit Verlängerungsoption bis 31.12.2025) einen neuen Gasliefervertrag mit einem Lieferanten (Auftragnehmer). Es handelt sich um 8 SLP-Abnahmestellen und 2 RLM-Abnahmestellen mit einem Jahresverbrauch von etwa 5,288 Mio. kWh/a (2021). Das zu liefernde Gas muss einen Mindestanteil von 10 % Biomethan aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gasausschreibung Kelheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJR18W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkennt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vergleiche §§ 160ff. GWB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html