Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen für die Münchner Philharmoniker Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-1-2022-0109
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen für die Münchner Philharmoniker
Rahmenvertrag Grafik: div. Publikationen
für das Kulturreferat - Münchner Philharmoniker
Landeshauptstadt München, Kulturreferat - Münchner Philharmoniker
Deutschland
Die Münchner Philharmoniker benötigen unterschiedliche grafische Leistungen
während ihres Spielbetriebes.
Grafische Umsetzung der Werbemittel (Plakate, Flyer, Folder etc.), der Geschäftsausstattung (Visitenkarten, Briefpapier, Grußkarten etc.) sowie der Programmhefte für die Abendkonzerte und des Jahresprogramms.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-
Der Jahresumsatz muss in den letzten drei Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betragen.
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betragen.
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz mindestens drei zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistungen vorzuweisen.
Davon soll mindestens ein Projekt für eine/einen öffentlichen Auftraggeber*in durchgeführt worden sein. In mindestens einer Referenz sollen grafische Leistungen im kulturellen Bereich mit einer Laufzeit von mindestens 2 Jahren und einem Auftragswert von mindestens 100.000,00 € (netto) erbracht worden sein.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall:
Setzen von Fließtexten mit Bebilderung und grafische Umsetzung von Plakatmotiven.
Der Auftragswert jeder Referenz muss mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto betragen.
Referenzen werden nur berücksichtigt, wenn sie nicht älter als drei Jahre sind und die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).