Abholung/Annahme, Transport und Verwertung verschiedener Abfälle Referenznummer der Bekanntmachung: 11/4-2022-Hc-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abholung/Annahme, Transport und Verwertung verschiedener Abfälle
Die Die Stadt Weiden i.d.OPf. ist als entsorgungspflichtige Körperschaft gemäß Art. 3 Abs. 1 BayAbfG und § 20 Abs. KrWG u.a. für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen und somit auch für die Abholung und Verwertung von Bioabfällen, Grünabfällen sowie von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK-Fraktion) aus Haushalten und des an die Restmüllabfuhr angeschlossenen Kleingewerbes zuständig. Diese Aufgabe kann gemäß § 22 KrWG auch an einen Dritten übertragen werden.
Im Rahmen eines Offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV soll die Dienstleistung Abholung/Annahme, Transport und Verwertung von privatem und kommunalem Grüngut, PPK und private Bioabfälle für die Dauer von 4 Jahren vergeben werden.
Abholung, Transport und Verwertung von Grünabfällen aus privaten Haushalten
Weiden i. d. OPf.
Gegenstand dieses Loses ist die Übertragung der kommunalen Pflichtaufgabe zur Erfassung des Grüngutes aus privaten Haushalten durch einen Auftragnehmer.
Grünabfälle im Sinne dieses Loses sind die auf den Containerstandplätzen und den Sammelstellen getrennt und möglichst sortenrein erfassten Grün- und Gartenabfälle aus privaten Haushaltungen und Gärten im Stadtgebiet der Stadt Weiden i.d.OPf. (Abfallschlüssel 20 02 01).
Der AG hat die einmalige Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
Abholung, Transport und Verwertung von kommunalen Grünabfällen
Weiden i.d.OPf.
Gegenstand dieses Loses ist die Übertragung der kommunalen Pflichtaufgabe zur Erfassung des kommunalen Grüngutes durch einen Auftragnehmer.
Grünabfälle im Sinne dieses Loses sind kommunales Grüngut gem. Abfallschlüssel Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) 20 02 01, biologisch abbaubare Abfälle.
Der AG hat die einmalige Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
Abholung, Transport und Verwertung von Papierabfällen aus privaten Haushalten
Weiden i.d.OPf.
Gegenstand dieses Loses ist die Abholung (Leerung der Papier- und Kartonagensammelbehälter), der Transport und die Verwertung (Vermarktung) von Papierabfällen (Pappe, Papier, Kartonagen; kurz PPK) aus privaten Haushalten der Stadt Weiden i.d.OPf., inkl. Containergestellung.
Der AG hat die einmalige Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
Annahme und Verwertung von angelieferten Bioabfällen aus privaten Haushalten
Weiden i. d. OPf.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Annahme und stoffliche Verwertung des Bioabfalls durch den Auftragnehmer.
Der AG hat die einmalige Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249255
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249255
- Nachweis des Jahresumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249255
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, und des
Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb
- Nachweis der erforderlichen Genehmigungen zur Erbringung der ausschreibungsgegenständlichen Leistungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249255
Abschnitt IV: Verfahren
Weiden i.d.OPf.
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]