BvA_Gemeinde Ehekirchen_Neubau 4-gruppige Kinderkrippe (Ortsteil Walda) mit anschließendem Umbau / Anbau an den Pfarrhof_ARCH mit FA Referenznummer der Bekanntmachung: 421/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehekirchen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehekirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Gemeinde Ehekirchen_Neubau 4-gruppige Kinderkrippe (Ortsteil Walda) mit anschließendem Umbau / Anbau an den Pfarrhof_ARCH mit FA
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda mit Anbau an den bestehenden Pfarrhof und anschließender Umbau des Pfarrhofes auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Flurnummer 62, Gemarkung Walda Kirchplatz 5 86676 Ehekirchen-Walda Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Ehekirchen beabsichtigt die Neuerrichtung einer 4-gruppigen Kinderkrippe im Ortsteil Walda auf dem Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda. Eigentümerin des Grundstücks ist die Katholische Pfarrpfründestiftung Maria Immaculata in Walda, 86676 Ehekirchen.
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Aufgrund der stetig steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen, insbesondere nach Krippenplätzen, verstärkt durch Zuzüge und Baulandausweisungen, ist der Bedarf nach Betreuungsplätzen deutlich gestiegen, sodass der Gemeinderat beschlossen hat, soweit eine Förderung gegeben ist, gleich den Vollausbau am Pfarrhof in Walda (fünf Gruppen insgesamt) vorzunehmen (Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe, ein Gruppenraum im bestehenden Pfarrhof mit Erweiterungsmöglichkeiten). Angedacht ist, im Rahmen eines ersten Bauabschnitts der Neubau der 4-gruppigen Kinderkrippe mit Anbau/Anschluss an den Pfarrhof sowie dann im Anschluss (zweiter Bauabschnitt) den Ausbau/Umbau einer fünften Gruppe im Pfarrhof.
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Derzeit besteht nur eine eingeschränkte, befristete Nutzungsgenehmigung im Pfarrhof bis März 2024.
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Die Rechtskraft für die Bauleitplanung für das Grundstück Kirchplatz 5, Flurnummer 62, Gemarkung Walda ist gegeben. Der Gemeinderat hat für das bezeichnete Gebiet den Bebauungsplan Nr. 31 "Sondergebiet Kindertagesstätte und Fläche für den Gemeinbedarf" als Satzung beschlossen.
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Es sollen Fördermittel beantragt werden. Eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet, sowohl bei der Beantragung als auch der Abrechnung von Fördermitteln.
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Die Planungsleistungen sollten bis Ende Frühjahr dieses Jahres vergeben werden, wobei die Planung dann bis 2022 zu erfolgen hat, damit mit den Bauausführungen schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens März 2024 bezugsfertig realisiert ist.
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Ein grober erster Kostenansatz (Kostenberechnung vom 19.02.2021 nach DIN 276) ergibt [Betrag gelöscht] EUR brutto inklusive Baunebenkosten (KG 200-700), wobei überschlägig geschätzt auf die KG [Betrag gelöscht] EUR entfallen. Hinzu kommen Sanierungskosten des Pfarrhofs mit netto ca. [Betrag gelöscht] EUR. Auch hier werden die Nettobaukosten für die Erweiterungsmöglichkeit auf ca. [Betrag gelöscht] EUR geschätzt.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) zusammen mit den Leistungen Freianlagen. An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (nur anteilig mit 50 %) u. 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Eine Kostenberechnung vom 19.02.2021, ein Erläuterungsbericht sowie Planungsunterlagen (Vorplanung und Teile der Entwurfsplanung) werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Ehekirchen_Neubau 4-gruppige Kinderkrippe (Ortsteil Walda) mit anschließendem Umbau / Anbau an den Pfarrhof_ARCH mit FA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alling
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82239
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR17Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.