Heinrich-Wieland-Str., Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-211125-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Heinrich-Wieland-Str., Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung
Neubau Wohnungen, Gewerbeflächen und KiTa, Heinrich-Wieland-Straße in München
Objektplanung Gebäude und Innenräume und Freianlagenplanung für einen Neubau von Wohnungen
(EOF- und Werkswohnungen), Gewerbeflächen (Büro und Einzelhandel), einer Tiefgarage und
städtischen Kindertagesstätte (ca. 1.300 m² GF).
Grundstücksfläche: ca. 11.700 m², BGF oberirdisch: ca. 22.000 m², BGF unterirdisch: ca. 15.000 m²,
energetischer Standard nach BEG: Effizienzgebäude 40.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Heinrich-Wieland-Straße in München, Objektplanung Gebäude und Innenräume, Freianlagenplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: keine Angabe
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).