Sicherheitsdienstleistung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistung
Der Landkreis Fürth hat aufgrund der Ukrainekrise mehrere Unterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten errichtet. Für den Betrieb der Unterkünfte wird ein Sicherheitsdienst benötigt.
Langenzenn, Oberasbach, Zirndorf, Roßtal, Stein und Cadolzburg
Sicherheitsdienstleistung inkl. aller An- und Abfahrtkosten, sowie dem Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung. Die Tätigkeiten umfassen insbesondere:
- Tor- und Pfortendienst
- Zugangssteuerung und Zugangskontrolle
- Ausgangskontrolle
- Führen aktueller Bewohnerübersicht
- Streifen-/ Kontrolldienst
- Schlüsselverwahrung
- Erste-Hilfe / Notfallmaßnahmen
- Aufrechterhalten der Sicherheit und Ordnung im Lagerbereich
- Ordnungsdienst
- Hilfsdienste zur Organisation, sowie Wahrung der Sauberkeit der Unterkünfte
- Unterstützung Verwaltungstätigkeit (ggf. Registrierung)
- Unterstützung Essensausgabe und Materialausgabe
- Lagemeldungen entsprechend der Vorgaben des Auftraggebers
- zentraler Ansprechpartner für die Koordinierungskräfte der Unterkünfte
- Durchführung von Verlegungs- und Organisationsfahrten (Fahrzeugbereitstellung durch Landratsamt)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuried
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82061
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.