Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Schließanlage
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Isen
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 84424
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-isen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Grund- und Mittelschule Isen, Generalsanierung und Erweiterung, Schließanlage
die Grund- und Mittelschule Isen wird erweitert und generalsaniert. Mit Fertigstellung des ersten Bauabschnitts wird an allen Außentüren eine neue Schließanlage mit Fernüberwachung installiert. Die Innentüren erhalten jeweils nach Fertigstellung der weiteren Bauabschnitte die neuen elektronischen Zylinder bzw. elektronischen Drückergarnituren.
Bräuanger 1, 84424 Isen
Bereitstellung der Verwaltungssoftware, Programmiergerät zum Anschluss an einen PC/Laptop, Funktransponder als Identmedium 50 St., elektronische Doppelknaufzylinder mit Türüberwachungsfunktion 25 St., vernetzte Steuereinheit mit Zutrittskontrolle, Router 10 St., Funkmodul für die Direktvernetzung 10 St., elektronische Türbeschläge 38 St., mechanische Schließzylinder 6 St., Montage Schließanlage und Programmierung sowie Einweisung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, Nachweis der Befähigung zur Ausübung der Tätigkeit,
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die aumass Plattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
nach GWB § 160: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.