Baustelleinrichtung und Baulogistik Referenznummer der Bekanntmachung: 001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustelleinrichtung und Baulogistik
Baulogistik, Containeranlagen, Schuttentsorgung, Schutzmaßnahmen
Valentin-Ickelsamer-Mittelschule Rothenburg o.d.T. Dinkelsbühler Str. 3 91541 Rothenburg ob der Tauber
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Generalsanierung der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühler Straße 3. Die Valentin-Ickelsamer-Mittelschule mit zurzeit mehr als 400 Schüler/innen ist in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht, das ursprünglich 1975 erstellt wurde und derzeit 20 Klassen umfasst. Das Gebäude ist in drei Geschosse unterteilt, die Aufteilung erfolgt als Staffelgeschosse mit Teilunterkellerung. Es ist von einer max. Länge von ca. 80 m und einer max. Breite von ca. 72 m auszugehen. Unter Anbetracht des demografischen Wandels und sich ändernden pädagogischen Schulkonzepten, soll ein ganzheitlich funktionierendes Schulgebäude entstehen, welches langfristig und nachhaltig die Anforderungen an Sicherheit, Umwelt, Barrierefreiheit, geringe Nachfolgekosten, Pädagogik und Wirtschaftlichkeit erfüllt. Das Schulgebäude wird entsprechend zeitgemäßer energetischer, funktionaler, brand- und schallschutztechnischer Belange generalsaniert. Den Belangen der Barrierefreiheit wird Sorge getragen. Des Weiteren beinhaltet die Sanierung eine Neuorganisation des Brandschutzes, u.a. durch Anpassung der Fluchtwege und zusätzliche Außentreppen. Direkt an die Valentin-Ickelsamer Mittelschule angrenzend im Osten und Norden befinden sich die Gebäude des Reichsstadtgymnasiums. Im Nord-Westen, Westen und Süd-Westen befinden sich die Schulsportanlagen und die Sporthalle. Weiter im Norden, oberhalb einer aufgelassenen Bahnlinie, grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Unterhalb der Dinkelsbühler Straße befindet sich im Süden ein allgemeines Wohngebiet. Damit die Sanierung nicht im laufenden Betrieb stattfinden muss, wird der Schulbetrieb während der Bauzeit in eine Containeranlage auf die sanierungsbedürftigen Sportanlagen innerhalb des Schulgeländes ausgelagert. Diese Fläche wird mit einer eigenen Baustraße und eigener Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) vorbereitet, damit die Containeranlage unabhängig von allen anderen Baumaßnahmen betrieben werden kann. Der Schülertransport erfolgt mit Bussen über eine eigene Haltestelle direkt an der Dinkelsbühler Straße. Das Gelände steigt von Süden, ausgehend von der Dinkelsbühler Straße, nach Norden stark an. Hieraus ergibt sich die Splitt-Level-Anordnung im Bestandsgebäude. Das Gebäude der Schule ist in Mischbauweise erstellt worden. Die Tragkonstruktion besteht aus einem Stahlbetonskelettbau mit Stützen im Raster von 8,40/8,40 m, Stützenquerschnitte D = 40 cm, Stahlbeton-Fertigteil-Unterzügen, Stahlbeton-Halbfertigteil-Decken, d = 30 cm und aussteifenden Stahlbeton-, bzw. Sichtmauerwerks-Wänden.. Die vorhandene
Gründung der Konstruktion besteht aus Einzel- und Streifenfundamenten mit nicht-lastabtragenden Stahlbeton-Bodenplatten. Die Geschossdecken ragen gegen den Außenraum. Die bestehenden Innenwände sind als Systemtrennwandausführung, Trockenbauweise bzw. als Klinkermauerwerk ausgeführt. Das Tragkonzept des Bestandsgebäudes wird weitgehend nicht verändert. Lokal werden Umbau- oder Neubaumaßnahmen durchgeführt, wie z.B. Herstellung von neuen Wandöffnungen oder Einbau des Zentralen Aufzuges zur Schaffung der Barrierefreiheit über alle Geschosse inkl. Rampenanlagen. Das bestehende Glasdach über der Aula muss auf Grund von zahlreichen Wassereintritten in der Vergangenheit rückgebaut und erneuert werden. Das neue Glasdach wird mit Polycarbonat Eindeckung und außenliegendem Sonnenschutz ausgeführt. Sämtliche bestehende Flachdächer werden ebenfalls rückgebaut. Hier werden auf den STB-Decken Dämmlagen mit Bitumenabdichtung ohne Kiesdeckung ausgeführt, das mittels Verklebung gegen Abheben gesichert ist. Die Lüftungsgeräte werden auf dem obersten Flachdach aufgestellt, die aufgrund der Lastabtragung auf dafür angefertigten
Stahlbaurosten beruhen. Die Fassade wird auf Grund zahlreicher Mängel umfassend erneuert. Die Gebäudehülle besteht aus einer denkmalgeschützten Pfosten-Riegelfassade. Diese soll im Zuge der Sanierungsmaßnahme mit originalgetreuem Austausch in
Teilen des EG und der gesamten 1./2. Obergeschosse bzw. denkmalgerechte Sanierung eines Bereichs im EG ausgetauscht
und instandgesetzt werden. Bei den denkmalgeschützten Sonnenschutzanlagen werden die Behänge gleichwertig ersetzt. Die Generalsanierung umfasst des Weiteren:
1. Die Neuorganisation der gesamten Grundrisse nach verändertem Raumprogramm durch Erstellung von System- und Trockenbauwänden
2. Der Austausch der gesamten HLS-E Installation und technischer Anlagen
3. Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Außenanlagen
Die Sanierung des Gebäudes findet in einem ungenutzten Zustand statt, die Ausführung erfolgt in einem Zuge. Die Schule ist während der Bauphase in einem Containergebäude nordwestlich der Baustelle untergebracht (auf dem Gelände des Sportplatzes).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARR1NP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de