Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 464.00.9406-36
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Trockenbauarbeiten
Neubau KiTa-Kleewinkel Hepberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
330 m² GK-Wände, Wanddicken 10 cm bis 35 cm210 m² GK-Vorsatzschalen, Abstand 7,5 cm bis 33 cm180 m² Vorsatzschale vor Holzaußenwand, Abstand ca. 50 mm, mit 16-20 cmMineralwolle200 m² 1xGK-Beplankung auf OSB-Schalung150 m² Vorsatzschale vor Holzinnenwand, Abstand ca. 50 mm, mit 12 cm Mineralwolle270 m² Zulage für Feuchtraumplatte1.250 m² abgehängte GK-Decke innen600 m² Zulage für Akustiklochung90 m² Zulage für Feuchtraumplatte950 m² Schattenfuge400 St Auslässe30 St Revi-Öffnungen720 m² Zwischensparrendämmung, 28 cm Mineralwolle750 m² Dampfsperre90 m² Aquapaneldecke außen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rötz
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 92444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.