Zellsortierer mit Sicherheitswerkbänken Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-045
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zellsortierer mit Sicherheitswerkbänken
Das Helmholtz Zentrum München führt routinemäßig Fluoreszenzfärbungen von Oberflächenmarkermolekülen und intrazellulären Proteinen, z.B. Zytokinen oder Phosphoproteinen, durch, um verschiedene Immunzellen zu identifizieren und zu charakterisieren. Wir unterscheiden und bestimmen routinemäßig Genotypen von Viren durch spezifische Fluoreszenzmarkierung. Solche Analysen erfordern die robuste und reproduzierbare Trennung von Zellen oder Viren mit verschiedenen hoch entwickelten Fluoreszenzreportern. Die qualitative und quantitative Analyse der Expression solcher Reporter ermöglicht es uns, durch Zellsortierung die geeignete Menge und den richtigen Phänotyp von Zellen oder Viren für weitere Untersuchungen zu erhalten.
Das Helmholtz Zentrum München benötigt Zellsortierer, die eine hohe Sortierleistung, eine hohe Sensitivität mit mehreren Fluoreszenzmarkern sowie ein modernes Design zur Maximierung des Zellüberlebens oder der viralen Infektiosität nach der Sortierung kombinieren können. Die Zellsortierer müssen aus Sicherheitsgründen in HEPA-gefilterten Werkbänken untergebracht werden und müssen daher eine geringe Stellfläche haben. Eine einfache Bedienung und ein hoher Automatisierungsgrad sind unerlässlich, um die Bedienung auch für nicht erfahrene Benutzer zu ermöglichen. Die Sortiergeräte müssen die Sortierung von Massen- und Einzelzellen mit mindestens 12 Fluoreszenzparametern und verschiedenen Düsengrößen ermöglichen und automatische Reinigungsprotokolle bereitstellen. Zusätzlich zur Standardgarantie für die Sicherheitswerkbänke (Los 3 und Los 4) und die Zellsortierer (Los 1 und Los 2) werden optionale zusätzliche Wartungsangebote für vier Jahre verlangt.
cell Sorter 1
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt
(GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Das Helmholtz Zentrum München führt routinemäßig Fluoreszenzfärbungen von Oberflächenmarkermolekülen und intrazellulären Proteinen, z.B. Zytokinen oder Phosphoproteinen, durch, um verschiedene Immunzellen zu identifizieren und zu charakterisieren. Wir unterscheiden und bestimmen routinemäßig Genotypen von Viren durch spezifische Fluoreszenzmarkierung. Solche Analysen erfordern die robuste und reproduzierbare Trennung von Zellen oder Viren mit verschiedenen hoch entwickelten Fluoreszenzreportern. Die qualitative und quantitative Analyse der Expression solcher Reporter ermöglicht es uns, durch Zellsortierung die geeignete Menge und den richtigen Phänotyp von Zellen oder Viren für weitere Untersuchungen zu erhalten.
Das Helmholtz Zentrum München benötigt Zellsortierer, die eine hohe Sortierleistung, eine hohe Sensitivität mit mehreren Fluoreszenzmarkern sowie ein modernes Design zur Maximierung des Zellüberlebens oder der viralen Infektiosität nach der Sortierung kombinieren können. Die Zellsortierer müssen aus Sicherheitsgründen in HEPA-gefilterten Werkbänken untergebracht werden und müssen daher eine geringe Stellfläche haben. Eine einfache Bedienung und ein hoher Automatisierungsgrad sind unerlässlich, um die Bedienung auch für nicht erfahrene Benutzer zu ermöglichen. Die Sortiergeräte müssen die Sortierung von Massen- und Einzelzellen mit mindestens 12 Fluoreszenzparametern und verschiedenen Düsengrößen ermöglichen und automatische Reinigungsprotokolle bereitstellen. Zusätzlich zur Standardgarantie für die Sicherheitswerkbänke (Los 3 und Los 4) und die Zellsortierer (Los 1 und Los 2) werden optionale zusätzliche Wartungsangebote für vier Jahre verlangt.
cell Sorters 2 and 3
Das Helmholtz Zentrum München führt routinemäßig Fluoreszenzfärbungen von Oberflächenmarkermolekülen und intrazellulären Proteinen, z.B. Zytokinen oder Phosphoproteinen, durch, um verschiedene Immunzellen zu identifizieren und zu charakterisieren. Wir unterscheiden und bestimmen routinemäßig Genotypen von Viren durch spezifische Fluoreszenzmarkierung. Solche Analysen erfordern die robuste und reproduzierbare Trennung von Zellen oder Viren mit verschiedenen hoch entwickelten Fluoreszenzreportern. Die qualitative und quantitative Analyse der Expression solcher Reporter ermöglicht es uns, durch Zellsortierung die geeignete Menge und den richtigen Phänotyp von Zellen oder Viren für weitere Untersuchungen zu erhalten.
Das Helmholtz Zentrum München benötigt Zellsortierer, die eine hohe Sortierleistung, eine hohe Sensitivität mit mehreren Fluoreszenzmarkern sowie ein modernes Design zur Maximierung des Zellüberlebens oder der viralen Infektiosität nach der Sortierung kombinieren können. Die Zellsortierer müssen aus Sicherheitsgründen in HEPA-gefilterten Werkbänken untergebracht werden und müssen daher eine geringe Stellfläche haben. Eine einfache Bedienung und ein hoher Automatisierungsgrad sind unerlässlich, um die Bedienung auch für nicht erfahrene Benutzer zu ermöglichen. Die Sortiergeräte müssen die Sortierung von Massen- und Einzelzellen mit mindestens 12 Fluoreszenzparametern und verschiedenen Düsengrößen ermöglichen und automatische Reinigungsprotokolle bereitstellen. Zusätzlich zur Standardgarantie für die Sicherheitswerkbänke (Los 3 und Los 4) und die Zellsortierer (Los 1 und Los 2) werden optionale zusätzliche Wartungsangebote für vier Jahre verlangt.
safety cabinets 1 and 2
Das Helmholtz Zentrum München führt routinemäßig Fluoreszenzfärbungen von Oberflächenmarkermolekülen und intrazellulären Proteinen, z.B. Zytokinen oder Phosphoproteinen, durch, um verschiedene Immunzellen zu identifizieren und zu charakterisieren. Wir unterscheiden und bestimmen routinemäßig Genotypen von Viren durch spezifische Fluoreszenzmarkierung. Solche Analysen erfordern die robuste und reproduzierbare Trennung von Zellen oder Viren mit verschiedenen hoch entwickelten Fluoreszenzreportern. Die qualitative und quantitative Analyse der Expression solcher Reporter ermöglicht es uns, durch Zellsortierung die geeignete Menge und den richtigen Phänotyp von Zellen oder Viren für weitere Untersuchungen zu erhalten.
Das Helmholtz Zentrum München benötigt Zellsortierer, die eine hohe Sortierleistung, eine hohe Sensitivität mit mehreren Fluoreszenzmarkern sowie ein modernes Design zur Maximierung des Zellüberlebens oder der viralen Infektiosität nach der Sortierung kombinieren können. Die Zellsortierer müssen aus Sicherheitsgründen in HEPA-gefilterten Werkbänken untergebracht werden und müssen daher eine geringe Stellfläche haben. Eine einfache Bedienung und ein hoher Automatisierungsgrad sind unerlässlich, um die Bedienung auch für nicht erfahrene Benutzer zu ermöglichen. Die Sortiergeräte müssen die Sortierung von Massen- und Einzelzellen mit mindestens 12 Fluoreszenzparametern und verschiedenen Düsengrößen ermöglichen und automatische Reinigungsprotokolle bereitstellen. Zusätzlich zur Standardgarantie für die Sicherheitswerkbänke (Los 3 und Los 4) und die Zellsortierer (Los 1 und Los 2) werden optionale zusätzliche Wartungsangebote für vier Jahre verlangt.
safety cabinet 3
Das Helmholtz Zentrum München führt routinemäßig Fluoreszenzfärbungen von Oberflächenmarkermolekülen und intrazellulären Proteinen, z.B. Zytokinen oder Phosphoproteinen, durch, um verschiedene Immunzellen zu identifizieren und zu charakterisieren. Wir unterscheiden und bestimmen routinemäßig Genotypen von Viren durch spezifische Fluoreszenzmarkierung. Solche Analysen erfordern die robuste und reproduzierbare Trennung von Zellen oder Viren mit verschiedenen hoch entwickelten Fluoreszenzreportern. Die qualitative und quantitative Analyse der Expression solcher Reporter ermöglicht es uns, durch Zellsortierung die geeignete Menge und den richtigen Phänotyp von Zellen oder Viren für weitere Untersuchungen zu erhalten.
Das Helmholtz Zentrum München benötigt Zellsortierer, die eine hohe Sortierleistung, eine hohe Sensitivität mit mehreren Fluoreszenzmarkern sowie ein modernes Design zur Maximierung des Zellüberlebens oder der viralen Infektiosität nach der Sortierung kombinieren können. Die Zellsortierer müssen aus Sicherheitsgründen in HEPA-gefilterten Werkbänken untergebracht werden und müssen daher eine geringe Stellfläche haben. Eine einfache Bedienung und ein hoher Automatisierungsgrad sind unerlässlich, um die Bedienung auch für nicht erfahrene Benutzer zu ermöglichen. Die Sortiergeräte müssen die Sortierung von Massen- und Einzelzellen mit mindestens 12 Fluoreszenzparametern und verschiedenen Düsengrößen ermöglichen und automatische Reinigungsprotokolle bereitstellen. Zusätzlich zur Standardgarantie für die Sicherheitswerkbänke (Los 3 und Los 4) und die Zellsortierer (Los 1 und Los 2) werden optionale zusätzliche Wartungsangebote für vier Jahre verlangt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung soll das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und folgende Punkte umfassen:
- Name des Unternehmens
- Geschäftsführer
- Geschäftssitz
- Gesellschaftsform
- Gründungsdatum
- Geschäftsfokus
- Angaben zum Konzept der Kundenbetreuung
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und
dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Mind. 2 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den
Leistungsgegenstand (Leistungsverzeichnis beachten) in den letzten 3 Jahren.
Bei allen Referenzen ist auf folgende Punkte näher einzugehen:
- Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
- Ansprechpartner (Telefon, E-Mail, Funktion)
- Art der Leistung
- Volumen
- Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der
Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.