Digitale Personalakte Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitale Personalakte
Einführung einer Digitalen Personalakte inkl. Ablage von entgeltrelevanten Dokumenten, einer automatische Dokumentenerstellung und eines Zeugnisgenerators.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
1 System inkl. Wartung und Schulung
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 08.11.2022, 09.11.2022 und
10.11.2022 (voraussichtlich jeweils zwischen 08:00 und 15:00 Uhr). Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal 5 Mio. Euro je Versicherungsfall. 2-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Unternehmensdarstellung: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf folgende Punkte eingehen: (1) Name des Unternehmens; (2) Geschäftsführer; (3) Geschäftssitz; (4) alle Niederlassungen; (5) Gesellschaftsform; (6) Gründungsdatum; (7) Geschäftsfokus.
Es muss bestätigt und nachgewiesen werden, dass das Unternehmen seinen Sitz / eine Niederlassung innerhalb der EU hat. Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten - Kern muss die digitale Personalakte sein!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss. Es muss auch bestätigt und nachgewiesen werden, dass sich die Projekte auf Unternehmen mit mehr als 2.500 Mitarbeitern im Unternehmen bezogen haben. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden: (1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich); (2) Ansprechpartner; (3) Art der Leistung; (4) Volumen (PT oder Euro) der Implementierung; (5) Zeitraum der Implementierung. Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofil Projektleiter: Die Angaben zum Projektleiter müssen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten - Kern muss die digitale Personalakte sein) jeweils folgende Angaben umfassen: (1) Name; (2) Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle: mindestens 2 Jahre Projekterfahrung in der Einführung einer digitalen Personalakte. Das Mitarbeiterprofile ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand
Bestätigung über eine Unternehmenszertifizierung nach DIN/ISO 27001 ODER ähnliche Zertifikate.
Bestätigung über eine Unternehmenszertifizierung nach DIN/ISO 9001 ODER ähnliche Zertifikate.
Bestätigung des Betriebes nach Standard BSI Grundschutz (alternativ nach ISO/IEC 27001:2013 gemäß BSI Grundschutz).
AVV und TOM: Es muss auch bestätigt werden, dass die Daten (einschließlich ihrer Metadaten) ausschließlich innerhalb der EU gespeichert und verarbeitet werden.
Formblatt Scientology
Formblatt Eignung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlung erfolgt nach Vorlage einer spezifizierten Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.