Beschaffung eines OP-Mikroskops für die Neurochirurgie mit Einsatz in Patientenbehandlung, Forschung und Lehre
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines OP-Mikroskops für die Neurochirurgie mit Einsatz in Patientenbehandlung, Forschung und Lehre
Die Klinik für Neurochirurgie des Universitätsklinikums Augsburg beabsichtigt die Neubeschaffung eines neurochirurgischen OP-Mikroskops.
Der Auftrag umfasst sowohl die Lieferung, Inbetriebnahme und Schulung aller Nutzer als auch die Wartung und Instandhaltung über acht Jahre beginnend ab Abnahme.
Als Universitätsklinikum, welches in Forschung und Lehre aktiv ist und über ein Kompetenzzentrum für Neurochirurgie verfügt, ist der Anteil der höchst anspruchsvollen OPs im Bereich Neurochirurgie überdurchschnittlich hoch. Zugleich weisen diese OPs ein hohes Maß an Individualität auf.
Neben höchsten technischen Anforderungen werden daher ebenfalls höchste Ansprüche an die Ergonomie und den Workflow gestellt.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Es wird ein OP-Mikroskop für neurochirurgische Operationen beschafft. Folgende Anforderungen müssen erfüllt werden:
a.) Stativ
• Bewegung des Mikroskops sowohl von Hand als auch robotisch über Hand- oder Fußschalter
• Schwingungsdämpfer in alle Achsen
• Fixierung auf einen Punkt trotz Bewegung des Mikroskops mit und ohne Verwendung eines neurochirurgischen Navigationssystems
• Speichern von Position und Mikroskopeinstellungen. Diese Positionen und Einstellungen werden zum beliebigen Zeitpunkt auf Knopfdruck wieder angefahren und eingestellt mit und ohne Verwendung eines neurochirurgischen Navigationssystems
• Speicherung und Anfahren von nutzerspezifischen Positionen bspw. zum Anbringen der sterilen Abdeckung oder Parkposition
• Absaugung unter der sterilen Abdeckung
• Automatisches Ausbalancieren zu jedem Zeitpunkt und in jeder Position unabhängig von der Position der optischen Achse
b.) Mikroskop
• Exoskopbetrieb mit Full-HD und/oder 4k Videoausgabe
• Fluoreszenzbildgebung in den Bereichen von 800 nm, 560 nm und 400 nm
• Fokussierhilfe z.B. durch konvergierende Laser
• Mitbeobachtertubus seitlich und gegenüber anbringbar
c.) Beleuchtung
• Es wird nur das aktuelle Sichtfeld beleuchtet. Der beleuchtete Bereich passt sich bei Veränderung des Arbeitsabstands automatisch an
• Die Beleuchtungsintensität passt sich dem Arbeitsabstand automatisch an
• Beleuchtung aus zwei verschiedenen Richtungen, um Schattenwurf zu vermeiden. Der Winkel der zweiten Beleuchtungsquelle passt sich dem Arbeitsabstand automatisch an.
• Warnung, wenn die Beleuchtungsschwelle überschritten wird
d.) Ergonomie und Workflow
• Arbeitsabstand über einen maximal großen Bereich veränderbar
• Tubus in gewissen Grenzen ohne Veränderung der Mikroskopposition an den Opera-teur anpassbar
• Umschalten und Auswahl zwischen Weißlicht und den verschiedenen Fluoreszenzbild-gebungen ohne Unterbrechung über einen Knopf mit Einblendung der Wahl im Tubus
• Darstellung externer Daten im Tubus
e.) Platzbedarf
• Möglichst kleine Stellfläche ohne Ausgleichsgewicht
• Integration eines Mikroinspektions-Tools mit Darstellung der Bilder auf dem Systemmo-nitor idealerweise vollintegriert und ohne externen Endoskopieturm
• Robotische Bewegung, das Anfahren von gespeicherten Positionen und die Fixierung auf einen Punkt bei Mikroskopbewegung können ohne externes Navigationssystem ge-nutzt werden
f.) Schnittstellen
• Anschluss an das Kliniknetz über WLAN
• Transfer von Bild- und Videodaten an das PACS im DICOM-Format
Abschnitt IV: Verfahren
Anhang D1- Allgemeine Aufträge
3. Erläuterung
Eine Markterkundung hat ergeben, dass einzig das Kinevo 900 der Firma Carl Zeiss Meditec alle Anforderungen erfüllt.
Dabei sind zentrale, unverzichtbare Forderungen geistiges Eigentum der Firma Carls Zeiss Meditec und durch Patente geschützt. Dies betrifft bspw. die Anpassung des Beleuchtungswin-kels der zweiten Lichtquelle an den Arbeitsabstand, den an den Operateur anpassbaren Tu-bus, das automatische Ausbalancieren in jeder Position und die Funktion zum Umschalten zwischen den Fluoreszenzmodi.
Des Weiteren werden die Anforderungen an das Mikroinspektions-Tool und die robotische Steuerung mit und ohne chirurgische Navigation nur durch das Kinevo 900 erfüllt.
Das Gerät wird ausschließlich durch die Firma Zeiss Meditec direkt vertrieben. Ein Wettbewerb ist damit aus technischen Gründen nicht gegeben.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird den Vertrag nicht vor Ablauf der in § 135 Abs. 3 Nr. 3 GWB genannten Frist von 10 Tagen schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur das Kinevo 900 der Firma Carl Zeiss Meditec erfüllt die unter II.2.4 genannten Mindestanforderungen.
Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs haben wir alle Alternativen bzw. Ersatzlösungen geprüft. Auch nach Recherche und Prüfung durch die Fa. Hospitaltechnik erfüllt nur das Kinevo 900 der Firma Carl Zeiss Meditec als einziges alle genannten Spezifikationen. Somit steht fest, dass es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Der mangelnde Wettbewerb ist auch nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, denn alle aufgestellten technischen Anforderungen
a) bis f) sind zwingend erforderlich (Mindestanforderungen).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberkochen
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 73447
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine ex-ante Bekanntmachung nach § 135 GWB. Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der Vergabenummer an [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de