Empfangs- und Wachdienstleistungen im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstort München Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000180
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- und Wachdienstleistungen im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstort München
Für den im Gebäude am Haidenauplatz 1-5 in 81667 München mietweise untergebrachten Dienstsitz ist die Sicherheitsdienstleistung des Empfangs- und Wachdienstes im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung zu vergeben.
München
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Wachdienst) in den angemieteten Flächen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Gebäude Haidenauplatz 1 in 81667 München
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Empfangs- und Wachdienstleistungen im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstort München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu III)
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i. S. d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Sofern ein sich bewerbendes Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de