Apothekenleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: KH WS 01/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinkrankenhaus2030.de
Abschnitt II: Gegenstand
Apothekenleistungen
Der AG schreibt Apothekenleistungen für die Standorte Krankenhaus Schongau und Krankenhaus Weilheim für die Dauer von fünf Jahren (+ zweimal einjähriger Verlängerungsoption für den AG) aus.
Klinikum Weilheim Johann-Baur-Straße 4, 82362 Weilheim in Oberbayern, Klinikum Schongau Marie-Eberth-Straße 6 86956 Schongau
Der AG schreibt Apothekenleistungen für die Standorte Krankenhaus Schongau und Krankenhaus Weilheim für die Dauer von fünf Jahren (+ zweimal einjähriger Verlängerungsoption für den AG) aus. Bestandteil der Vergabe sind insbesondere folgende Leistungen:
- Arzneimittelversorgung und damit zusammenhängende Beratung (insb. Organisation und Leitung der regelmäßig tagenden Arzneimittelkommission, Arzneimittelcontrolling, Arzneimittelinformationsdienst, bei Bedarf des AG: Personalverkauf).
- Herstellung und Lieferung von Zytostatika nach den Anforderungen des § 14 ApoG (soweit anwendbar).
- Pharmazeutische Betreuung durch einen festen Ansprechpartner vor Ort.
Der Personalverkauf ist eine optionale Leistung, welche der Auftraggeber bei Bedarf während der Laufzeit beauftragen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MRWZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html