Freigestellter Schülerverkehr sonderpädagogisches Förderzentrum - Abt-Ulrich-Schule Kaisheim Referenznummer der Bekanntmachung: Team 202
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr sonderpädagogisches Förderzentrum - Abt-Ulrich-Schule Kaisheim
Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 1 - 9 aus Orten des Landkreises Donau-Ries zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim.
LOS 1 – Monheimer Alb
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 1 - 9 aus Orten des Landkreises Donau-Ries zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim. Auf einigen Linien werden auch berechtigte Schüler weiterführender Schulen in Donauwörth mitbefördert (nähere Angaben in den Fahrplänen). Die Schüler sind von bzw. bis zu den ortsüblichen Haltestellen nach den Vorgaben des Landratsamt Donau-Ries, nach wirtschaftlichen und schulischen Gründen erstellten Fahrplänen zu befördern.Änderungen während des Schuljahres müssen vom Unternehmer selbst in den bereitgestellten Busplänen geändert und mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (9-Sitzer, 16-Sitzer, Linienbus) durchzuführen.
LOS 2 – Lech- und Münster
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 1 - 9 aus Orten des Landkreises Donau-Ries zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim. Auf einigen Linien werden auch berechtigte Schüler weiterführender Schulen in Donauwörth mitbefördert (nähere Angaben in den Fahrplänen). Die Schüler sind von bzw. bis zu den ortsüblichen Haltestellen nach den Vorgaben des Landratsamt Donau-Ries, nach wirtschaftlichen und schulischen Gründen erstellten Fahrplänen zu befördern.Änderungen während des Schuljahres müssen vom Unternehmer selbst in den bereitgestellten Busplänen geändert und mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (9-Sitzer, 16-Sitzer, Linienbus) durchzuführen.
LOS 3 – Harburg-Tapfheim-Mertingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderung von Schülern der Jahrgangsstufen 1 - 9 aus Orten des Landkreises Donau-Ries zum und vom schultäglichen, stundenplanmäßigen Unterricht der Abt-Ulrich-Schule Kaisheim. Auf einigen Linien werden auch berechtigte Schüler weiterführender Schulen in Donauwörth mitbefördert (nähere Angaben in den Fahrplänen). Die Schüler sind von bzw. bis zu den ortsüblichen Haltestellen nach den Vorgaben des Landratsamt Donau-Ries, nach wirtschaftlichen und schulischen Gründen erstellten Fahrplänen zu befördern.Änderungen während des Schuljahres müssen vom Unternehmer selbst in den bereitgestellten Busplänen geändert und mit dem Landratsamt abgestimmt werden. Die Beförderung ist je nach Linie und Besetzung mit angepassten Fahrzeugen (9-Sitzer, 16-Sitzer, Linienbus) durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 1 – Monheimer Alb
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 2 – Lech- und Münster
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LOS 3 – Harburg-Tapfheim-Mertingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der
Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.