Straßenbahn Betriebshof, Ständlerstraße 20, Rückbau Sportanlage, Baufeldfreimachung/ Bodensanierung Referenznummer der Bekanntmachung: SV-CMÜ-220726-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbahn Betriebshof, Ständlerstraße 20, Rückbau Sportanlage, Baufeldfreimachung/ Bodensanierung
Baufeldfreimachung/ Bodensanierung
Straßenbahn Betriebshof, Ständlerstraße 20, Rückbau Sportanlage
Der Umgriff der Bodensanierung der Sportanlage beträgt ca. 35.000 m² mit einem Bodenaushub von ca. 180.000 t. Die Bodensanierung im Bereich der Gebäude erfolgt bereits im Zuge des Gebäuderückbaues. Nach Abschluss der kampfmitteltechnischen Freimessung der Baugrubensohle sowie nach Abschluss der Beweissicherung und Freigabe durch die Fachbauleitung erfolgt die Wiederverfüllung und Verdichtung mit unbelastetem Kies auf definierte Übergabeniveaus. Sanierungsziel ist das Entfernen aller umweltrelevanten Bodenbelastungen im Bereich der zukünftigen Baugruben.
Das Projektgebiet ist räumlich vom eigentlichen derzeit in Betrieb befindlichen Betriebshof getrennt.
Die Zufahrt erfolgt über die Lauensteinstraße.
Auszuführende Leistungen
· Beräumung der Freianlagen
· Physikalische Trennung der Spartenversorgung (die Spartenstilllegung erfolgt im
Vorfeld bauseits) sowie Rückbau der Sparten
· Oberbodenabtrag
· Aushub der Abdeckung der Altlast (Vlies etc.), Rückbau der Fundamente des Ballfangzauns /
Flutlichtern / Tribüne und sonstiger Einbauten
· Aushub von umweltrelevanten Bodenbelastungen bis auf Höhe des Grobplanums des
Neubaus im Sinne einer Baufeldvorbereitung
· Hilfsverbau setzen
· Kampfmitteltechnische Begleitung der Bodeneingriffe / Tiefenenttrümmerung,
· Kampfmitteltechnische Freimessung der Aushubsohlen
· Anlieferung von Liefermaterial (Kies)
· Wiederverfüllung inkl. Verdichtung auf das Übergabeniveau des Neubaus.
Die Baugruben sind als Grobplanum (+/- 5 cm) zu erstellen und verkehrssicher zu
böschen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Eintragung in einem Berufsregister mittels Kopie der Eintragung im Berufsregister (Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer).
(2) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(1) Kriterium Umsatz bei vergleichbaren Leistungen: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte des Unternehmens, gegliedert nach Lohngruppen bzw. Qualifikationen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5
abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= abgenommen) wurden. Hinsichtlich der
Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen
verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Art des Referenzobjekte mit Angaben zur vertraglichen Bindung, zum Ausführungsort, zum Umfang der erbrachten Leistungen mit Angaben zu wesentlichen Mengen und Leistungskennwerten, zur Auftragssumme, zum Ausführungszeitraum sowie Anzahl der im Mittel eingesetzten Arbeitnehmer, sowie vergleichbare Schadstoffentsorgung und Verbauarbeiten.
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).