Lieferung von Öl- und Gießharztransformatoren Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-07-25-AR
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regensburg-netz.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Öl- und Gießharztransformatoren
Die Regensburg Netz GmbH beabsichtigt für den Erhalt und die Erweiterung des Versorgungsnetzes bis zu 17 Drehstrom-Öl-Transformatoren und bis zu 9 Drehstrom-Trocken-Transformatoren (Gießharztransformatoren) für eine Laufzeit von zwölf Monaten zu beschaffen. Im Wesentlichen handeltes sich um eine reine Lieferleistung von rund 17 Drehstrom-Öl-Transformatoren und 9 Gießharztransformatoren, jeweils im Spannungsbereich von 11/20 kV und einer Bemessungsleistung von 400-800 kVA.
Der spätere Auftrag wird in zwei Losen vergeben:
Los 1: Drehstrom-Öl-Transformatoren
Los 2: Drehstrom-Trocken-Transformatoren
93055
Die Regensburg Netz GmbH beabsichtigt für den Erhalt und die Erweiterung des Versorgungsnetzes bis zu 17 Drehstrom-Öl-Transformatoren und bis zu 9 Drehstrom-Trocken-Transformatoren (Gießharztransformatoren) für eine Laufzeit von zwölf Monaten zu beschaffen. Im Wesentlichen handeltes sich um eine reine Lieferleistung von rund 17 Drehstrom-Öl-Transformatoren und 9 Gießharztransformatoren, jeweils im Spannungsbereich von 11/20 kV und einer Bemessungsleistung von 400-800 kVA.
Der spätere Auftrag wird in zwei Losen vergeben:
Los 1: Drehstrom-Öl-Transformatoren
Los 2: Drehstrom-Trocken-Transformatoren
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Existenznachweis:
Dieser Nachweis ist durch eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister / Gewerbeanmeldung oder einen vergleichbaren Nachweis zu erbringen.
2.) Eigenerklärung:
1.) Umsatz mit vergleichbaren Leistungen
Der Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ist nachzuweisen.
1. Nachfolgend aufgeführte, vom Auftraggeber geforderte Nachweise sind als Anlage
beizufügen:
- Ein gültiges QS-Zertifikat für die Fertigungsstätte nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar. Die Zertifizierungsstelle muss beim DAR oder bei einer Stelle, die Mitglied des EAC ist, akkreditiert sein.
- Ein gültiges Zertifikat für die Fertigungsstätte nach DIN ISO 14001 oder vergleichbar (Umweltmanagement).
- Ein gültiges Zertifikat für die Fertigungsstätte nach DIN ISO 45001 oder vergleichbar (Gesundheits- und Arbeitsschutz).
- Ein gültiges Zertifikat für die Fertigungsstätte nach DIN ISO 50001 oder vergleichbar (Energie-Management-System).
2. Es ist mittels Referenzen nachzuweisen, dass der Bewerber Erfahrungen in der Lieferung von Öl- und Gießharztransformatoren zum Einsatz in öffentlichen Stromversorgungsnetzen hat.
Hierzu sind mindestens drei Referenzen aus den letzten vier Kalenderjahren (2019-2022) über ein vergleichbares Auftragsvolumen von je mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR zu erbringen.
Oder:
Der Bewerber verfügt über Referenzen mit Lieferkontrakten mit einem vergleichbaren Auftragsvolumen von je mindestens netto [Betrag gelöscht] EUR mit Betreibern von öffentlichen Stromversorgungsnetzen aus den letzten vier Jahren. Diese sind mittels Nachweis zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt. Die Unwirksamkeit des Vertrages kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags bzw. nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 GWB). § 135 GWB bleibt unberührt.