Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen mit Unterschwellung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen mit Unterschwellung
Bestandteile des Auftrages sind losübergreifend die Planung, Zeichnungserstellung und Lieferung von 14 Rillenschienenweichen und 6 Kreuzungen, sowie der jeweils zugehörigen Unterschwellung mit Durchsteckverschraubung und sämtlicher elastischer Komponenten. Die Zungenvorrichtungen aller Weichen sind in einer durchgehenden Monoblock-Konstruktion herzustellen. Weiterer wesentlicher Bestandteil ist die Nachplanung der Anlagen, die Spurführungstechnische Untersuchung, insbesondere die Ermittlung hinsichtlich des möglichen Einsatzes von Tiefrillenherzstücken in den beschriebenen Weichen und den Kreuzungen.
Los 1 Rathenauplatz
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 1 Rathenauplatz beinhaltet die Lieferung eines kompletten Gleisdreiecks bestehend aus 6 Weichen und 3 Kreuzungen.
Los 2 Pirckheimerstraße mit Stadtparkschleife
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Los 2 Pirckheimerstraße mit Stadtparkschleife beinhaltet die Lieferung eines kompletten Gleisdreiecks bestehend aus 6 Weichen und 3 Kreuzungen, sowie zusätzlich 2 Weichen im Bereich der Wendeschleife am Stadtpark.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 Rathenauplatz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 Pirckheimerstraße mit Stadtparkschleife
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB lautet: Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.