Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers Referenznummer der Bekanntmachung: SG I/6 2022-019
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung eines Geräteträgers
Ersatzbeschaffung für den Unimog des Städt. Bauhofs aus dem Jahr 2006.
Städtischer Bauhof Am Igelsbach 15 91541 Rothenburg ob der Tauber
Die Stadt Rothenburg ob der Tauber benötigt für die Pflege ihrer Grünflächen und den Winterdienst einen Geräteträger. Bedingt durch die schmalen Durchfahrtsbreiten und die teilweise steilen Einsatzgebiete, werden an das Gerät besondere Anforderungen gestellt bezüglich der Gesamtbreite sowie der Fahrstabilität und der Arbeitssicherheit bei starken Hangneigungen und Geländeunebenheiten. Eine Nichtkompatibilität der vorhandenen An- und Aufbaugeräte sind Ausschlusskriterien.
Vorhandene An- und Aufbaugeräte:
Dücker-Ausleger DUA 800 mit verschiedenen Anbauwerkzeugen
Dücker-Gegenballast 1150 kg
Dücker-Gegenballast 1800 kg
Schmidt-Schneepflug Typ SL 27
Gmeiner-Streuautomat Typ STA 3000TC DK
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 09.04.2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Hierzu ist eine Eigenerklärung Bezug Russland abzugeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes wird verlangt. Zur Bestätigung sind die entsprechenden Nachweise wie Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, oder anderweitige sonstige Nachweise vorzulegen.
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unter-nehmen ausgeführten Leistungen.
2. Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
1. Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen, welche mehr als drei Jahre zurückliegen.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl sei-ner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB. Ist zum Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, hat das Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote werden ordnungsgemäß verschlüsselt elektronisch übermittelt.
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YARR1CM
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de