Einführung eines Privileged-Access-Management-Systems Referenznummer der Bekanntmachung: 000062
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung eines Privileged-Access-Management-Systems
Lieferung von Hardware, Software und Dienstleistung für die Einführung eines Privileged-Access-Management-Systems
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das Klinikum Nürnberg ist ein Krankenhaus der Maximalversorgung und mit mehr als 2.200 Betten an 2 Standorten, über 100.000 stationären und 170.000 ambulanten Patienten und 7.000 Mitarbeitern eines der größten kommunalen Krankenhäuser in Europa.
Im Rahmen eines Projektes benötigen wir eine zentrale Lösung, die Dienstleistern Zugriff auf Serversysteme bietet, um diese echtzeitdokumentiert und sicher zu warten. Außerdem muss es möglich sein, bei böswilligen Aktivitäten alarmiert und schnell reagiert zu werden.
Durch eine skalierbare erweiterte Sicherheit ist es möglich, alle Anforderungen des aktuellen Sicherheitsstandards und darüber hinaus abzudecken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach §§ 123, 124 GWB.
Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit.
Eigenerklärung Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.d. § 125 GWB (abzugeben, sofern einschlägig).
Eigenerklärung Bezug Russland.
Schutzerklärung Scientology.
Eigenerklärung zum Masernschutz.
Eigenerklärung zur gesetzliche Immunitätsnachweispflicht gegen Covid-19 (§ 20a IfSG).
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung.
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs .4 Nr. 2 VgV, die bei einem einzigen Versicherungsunternehmen besteht: mit mindesten 5,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Personenschäden sowie mind. 3,0 Mio. EUR Deckungssumme je Versicherungsfall für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann. Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft dessen/deren Angebot den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine entsprechende Bescheinigung von dessen/deren Versicherungsträger bei dem Bieter/der Bietergemeinschaft anzufordern.
-Gefordert werden Referenzen zu mindestens zwei in Art und Umfang vergleichbaren Referenzinstallationen, vorzugsweise aus dem Bereich Gesundheitswesen und/oder UP KRITIS. Die einzelnen Referenzprojekte sind so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der er-brachten Leistung deutlich werden. Ebenso ist darzustellen, der Auftragswert der referenzierten Leistungen in Euro und wann die Leistung erbracht wurde (Beginn-Datum und Datum Ver-tragsende).
Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert nur Referenzen, dessen Vertragsende nicht mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Ferner muss aus der Eigenerklärung hervorgehen, dass es zu keiner erheblichen oder fortlaufend mangelhaften Leistungserfüllung gekommen ist. Insbesondere muss bestätigt werden, dass das Vertragsverhältnis nicht vorzeitig beendet wurde, kein Schadensersatz geltend ge-macht wurde und/oder keine vergleichbaren Rechtsfolgen eingetreten sind.
-Gefordert werden mindestens drei zertifizierte Service Techniker, die auf der Angebotenen Hardware / Software ausgebildet sind und vor Ort die Konfiguration und Migration unterstützen können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.