Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GU Neumarkt & Regensburg-Dieselstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-14-22-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GU Neumarkt & Regensburg-Dieselstraße
Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen für GU Neumarkt & Regensburg-Dieselstraße
Bewachung GU Neumarkt
Bewachung GU Neumarkt
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vonseiten des AN oder AG gekündigt wird.
Das Vertragsverhältnis endet ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.10.2026.
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der
Anlage "Formblatt Wertungsmethode und Wertungskriterien_GUs" entnehmen; dies gilt gleichsam
für die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen
Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere gilt,
dass nur Angebote gewertet werden, die mindestens die Hälfte der erreichbaren Leistungspunkte und bei jedem
Unterkriterium mindestens 8 Punkte (vor Gewichtung!) erzielen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Bewachung GU Regensburg-Dieselstraße
Bewachung GU Regensburg-Dieselstraße
Der Vertrag verlängert sich dreimal um jeweils ein Jahr, wenn dieser nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsende vonseiten des AN
oder AG gekündigt wird.
Der Vertrag endet automatisch am 31.12.2026
Die weitergehenden Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote lassen sich insbesondere der
Anlage "Formblatt Wertungsmethode und Wertungskriterien_GUs" entnehmen; dies gilt gleichsam
für die jeweiligen Anforderungen an die konzeptionellen Ausgestaltungen bzw. deren Bewertung. Die jeweiligen
Mindestanforderungen an die konzeptionellen Darstellungen sind besonders zu beachten. Insbesondere gilt,
dass nur Angebote gewertet werden, die mindestens die Hälfte der erreichbaren Leistungspunkte und bei jedem
Unterkriterium mindestens 8 Punkte (vor Gewichtung!) erzielen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung gem. Formblatt L 124 EU Ziffer II, Seite 3 von 12
• Eintragung in das Berufsregister am Sitz oder Wohnsitz
**) Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
**) Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen der
Vergabestellevorlegen:
Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrieund Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise (oder gleichwertige Unterlagen).
• Zum Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung ist/sind die Erlaubnis(se) gem. § 34a Abs. 1 S. 1 der Gewerbeordnung einzureichen (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall spätestens zum Leistungsbeginn und während der gesamten
Laufzeit des Vertrags inkl. des Gewährleistungszeitraums eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung
vorhalten werden mit den folgenden Mindestversicherungssummen.
Die Versicherungssummen betragen mindestens je Versicherungsfall pro Jahr zweifach maximiert
2.500.000,− € für Personenschäden, Sach− und Vermögensschäden pauschal (umfasst auch Schäden durch
Beschädigung oder Vernichtung bewachter Sachen)
Im Rahmen der Versicherung für sonstige Schäden gelten folgende Versicherungssummen:
250.000,−€ für Vermögensschäden, insbesondere gemäß Bundesdatenschutzgesetz
250.000,−€ für das Abhandenkommen bewachter Sachen
250.000,−€ für das Abhandenkommen von Schlüsseln/Codekarten/Transpondern
250.000,−€ für Bearbeitungs−/Tätigkeitsschäden
2.500.000,-€ für Umwelthaftpflichtschäden inkl. Umwelthaftpflicht-Regress (einfach maximiert)
Eine entsprechende vorbehaltlose schriftliche Zusicherung der Versicherungsgesellschaft (, dass eine
Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe im Auftragsfall abgeschlossen werden kann) oder einen
entsprechenden Versicherungsnachweis (sofern eine Versicherung in gefordertem Umfang und Höhe bereits
besteht), wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eingereicht (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung).
Vorlage einer geeigneter Referenz (Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (netto/Jahr), des Liefer- bzw.
Erbringungszeitpunkts und des Auftraggebers) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den
letzten (höchstens drei) Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Bitte geben Sie Namen und Kontaktdaten des Referenzgebers an.
Die Referenzen müssen einer Bewachungsdienstleistung im Bereich Asyl bescheinigen.
* Die Anzahl der mindestens vorzulegenden Referenzen ist abhängig von der Zahl der Lose auf welche ein
Bieter Angebote abgibt. Hierbei ist folgende Staffelung vorgesehen:
o bei Angebot auf ein Los: eine Referenz
o bei Angebot auf zwei Lose: zwei Referenzen
* Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für
die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens, sofern diese Nachweise nicht als
Zuschlagskriterium gewertet werden. (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung). Auf gesondertes Verlangen:
entsprechende Nachweise
Dem Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist bekannt, dass die jeweils genannten und
auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle geforderten Bestätigungen oder Nachweise innerhalb der dann
gesetzten Frist vorgelegt werden müssen.
Der/Das Bewerber/Bieter/Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft bestätigt ausdrücklich, dass es über die
vorstehend verlangten wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Ferner, dass er über die vorstehend verlangten personellen und technischen Mittel sowie über ausreichende
Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Ferner, dass ihm bekannt ist, dass ein Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt, wenn in
Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungsnachweise Täuschungen begangen, Auskünfte zurückgehalten
oder die erforderlichen Nachweise nicht übermittelt werden.
Vergleiche hierzu unter anderem die Anlage „Scientology-Schutzerklärung"
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des
Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine
Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur
Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt
werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) beim Bundeskartellamt anfordern.
Falls Sie die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben können, ist auf einer eigens zu erstellenden
gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur
Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
• Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
* Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes
Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt
wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
* Wurde ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt, wird dieser auf Verlangen eingereicht.
• Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
Sozialversicherung(Ausschlussgrund bei Nichterfüllung)
* Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß
erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der gesetzlichen Sozialversicherung (soweit mein/
unser Betrieb beitragspflichtig ist) eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen
ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der
Vergabestelle einreichen.
*Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkassen max. 3 Kassen (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer
Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen
sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend
gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt
und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn
der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen
erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).