Erneuerung/Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen Dombühl - Objektplanungen Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 45 ff. HOAI sowie städtebaulicher Entwurf
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dombühl
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91601
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dombuehl.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av19aed4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av19aed4
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung/Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen Dombühl - Objektplanungen Freianlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 38 ff. HOAI und Verkehrsanlagen, Lph. 1-9 gem. §§ 45 ff. HOAI sowie städtebaulicher Entwurf
Die Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen umfasst folgende Gemeinde- und Kreisstraßen:
• Bahnhofstraße mit Frankenstraße (Gemeindestraße), vsl. 3 BAs, ca. 1.610 lfm, ca. 6,3 Mio. € netto;
optional:
• Rosenau (Gemeindestraße), vsl. 2 BAs, ca. 460 lfm, ca. 1,5 Mio € netto;
• Kloster Sulzer Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 450 lfm, ca. 1,6 Mio € netto;
• Feuchtwanger Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 220 lfm, ca. 1 Mio € netto;
• Schillingsfürster Straße (Kreisstraße AN 35), ca. 340 lfm, ca. 1,1 Mio. € netto;
• Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AK BW, ca. 3 ha
• Begleitung späterer Dorferneuerungsmaßnahmen
Gemäß vorliegender Kostenprognose wird von Kosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € netto (KG 500) sowie 3 Mio.€ netto (KG 200-700) für den ersten Maßnahmeschritt (Bahnhofsstraße) ausgegangen.
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
Bis August 2023 muss ein ELER-Förderantrag für den 1. BA Bahnhofstraße und ggf. 1. BA Rosenau erarbeitet und eingereicht werden.
91601 Dombühl
Die Neugestaltung der Hauptdurchgangsstraßen umfasst folgende Gemeinde- und Kreisstraßen
• Bahnhofstraße mit Frankenstraße (Gemeindestraße), vsl. 3 BA, ca. 1.610 lfm, ca. 6,3 Mio. € netto;
optional:
• Rosenau (Gemeindestraße), vsl. 2 BA, ca. 460 lfm, ca. 1,5 Mio € netto;
• Kloster Sulzer Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 450 lfm, ca. 1,6 Mio € netto;
• Feuchtwanger Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 220 lfm, ca. 1 Mio € netto;
• Schillingsfürster Straße (Kreisstraße AN 35), ca. 340 lfm, ca. 1,1 Mio. € netto;
• Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AK BW, ca. 3 ha
Gemäß vorliegender Kostenprognose wird von Kosten in Höhe von ca. 3,3 Mio. € netto (KG 500) sowie 3 Mio.€ netto (KG 200-700) für den ersten Maßnahmeschritt (Bahnhofsstraße) ausgegangen.
Mit der Neugestaltung sollen folgende Ziele erreicht werden:
• Aufwertung des Ortsbildes
• Erneuerung/Sanierung Kanal/Wasserleitung
• Verbesserung der Breitbandversorgung
• Gestaltung / Neubau von Verkehrsanlagen; Fahrbahn, Radweg / Gehweg / Rad- und Gehweg
• Gestaltung / Neubau von Freianlagen / Wohnumfeldmaßnahmen
• Platzgestaltung / Gestaltung von Grünflächen / Wasserlauf (nur Bahnhofstraße)
• Platzgestaltung Bereich Feuerwehrgerätehaus / Abriss Feuerwehrgerätehaus / freier Blick auf Schule / Schulsport- und Mehrzweckhalle und Wehrkirche von der Bahnhofstraße aus
• Erarbeitung eines Grünkonzepts / Klimaanpassungsmaßnahmen
Terminlich sind folgende Meilensteine geplant:
Bis August 2023 muss ein ELER-Förderantrag für den 1. BA Bahnhofstraße und ggf. 1. BA Rosenau erarbeitet und eingereicht werden.
Für die Straßenerneuerung sind die Leistungen der Objektplanungen Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI, Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI sowie Leistungen des städtebaulichen Entwurfs gem. § 17 Abs. 2 HOAI zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 - 2 gemäß HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 3 - 9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
1. Erklärung über den durchschnittlichen Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2019 bis 2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2,5 Punkte);
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
2. Angabe der durchschnittlich Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
— ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (5 Punkte);
— < 5 Gesamtmitarbeiter und ≥ 3 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (2,5 Punkte);
— < 3 Gesamtmitarbeiter (im Durchschnitt über die letzten 3 Geschäftsjahre) (0 Punkte).
3. Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 01.01.2017 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung) berücksichtigt werden – Wichtung 100 %.
Referenzprojekte die vor 2017 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl sollten folgende Anforderungen durch die Referenzprojekte erfüllt sein:
Referenzprojekt 1 - Freianlage §§ 38 ff. HOAI
— Platz- bzw. Freianlagengestaltung (inkl. Gehwege) im Rahmen einer Neugestaltung/Erneuerung einer Ortsstraße gem. Art. 3 Abs. 1.3 BayStrWG (max. 6 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt wurde eine innerörtliche Fläche von 1.000 m² planerisch bearbeitet. (max. 6 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Kosten (Kgr. 500) ≥ 1 Mio. € brutto) (max. 6 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 39 HOAI) erbracht (max. 6 Punkte);
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Punkte).
Referenzprojekt 2 - Verkehrsanlage §§ 45 ff. HOAI
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neugestaltung/Erneuerung einer Ortsstraße gem. Art. 3 Abs. 1.3 BayStrWG. (max. 6 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neugestaltung/Erneuerung einer Ortsstraße gem. Art. 3 Abs. 1.3 BayStrWG mit mind. 500 Meter Länge. (max. 6 Punkte);
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten für Verkehrsfläche (Fahrbahn, Unterbau ohne Gehwege ≥ 2,5 Mio. € brutto) (max. 6 Punkte);
— durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 47 HOAI) erbracht (max. 6 Punkte);
— derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen (max. 6 Punkte).
Referenzprojekt 3 - Städtebaulicher Entwurf § 17 Abs. 2 HOAI
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine städtebauliche Planung vergl. Komplexität (ländlicher Raum) (max. 10 Punkte);
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Planung für eine Dorferneuerung (max. 10 Punkte);
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist abgeschlossen (max. 10 Punkte);
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
Optional:
• Rosenau (Gemeindestraße), vsl. 2 BAs, ca. 460 lfm, ca. 1,5 Mio € netto;
• Kloster Sulzer Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 450 lfm, ca. 1,6 Mio € netto;
• Feuchtwanger Straße (Kreisstraße AN 4), ca. 220 lfm, ca. 1 Mio € netto;
• Schillingsfürster Straße (Kreisstraße AN 35), ca. 340 lfm, ca. 1,1 Mio. € netto;
• Städtebaulicher Entwurf gemäß Merkblatt 51 der AK BW, ca. 3 ha;
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4 gemäß § 38, bzw. § 45 HOAI,
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 - 7 gemäß § 38, bzw. § 45 HOAI,
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 gemäß § 38, bzw. § 45 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Weitere Option:
• Begleitung späterer Dorferneuerungsmaßnahmen
— Besondere Leistungen gem. Anlage 11 bzw. 13 HOAI, hier insbesondere:
- Mitwirken beim ELER-Antrag (Lph. 2)
- Beteiligung von externen Initiativ- und Betroffenengruppen bei Planung und Ausführung (Lph. 3)
- Mitwirken bei Beteiligungsverfahren und/oder Workshops (Lph. 3)
- Örtliche Bauüberwachung (Lph. 8)
- Mitwirken beim Verwendungsnachweis (Lph. 9),
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zuftreffend),
2. Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht,
3. Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" bzw. "Ingenieur"zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 und 2 VgV),
4. Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen,
5a) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
5b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
5c) Erklärung über das kumulative Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 AEntG, § 98c Abs. 1 AufenthG und § 21 SchwArbG,
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine
Benennenung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
8. Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung
muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019-2021) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" bzw. „Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs 1 und. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7. benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfristauf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3. dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1. auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1. bis III.1.3. geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de