Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Nördlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 70-2022-PersB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Nördlingen
Beschaffung von Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr der Stadt Nördlingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Durchführung von Leistungen der Beförderung von Schülerinnen und Schülern im freigestellten Schülerverkehr der großen Kreisstadt Nördlingen gem. Leistungsbeschreibung zu folgenden Schulen und zurück: Mittelschule NördlingenSquindostraße 186720 Nördlingen Grundschule LöpsingenSchulstr. 286720 Löpsingen Grundschule MitteWeinmarkt 186720 Nördlingen Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=4#cvd12=0#cvd13=0#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=24#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.