Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haimhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85778
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.haimhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Der AG beabsichtigt das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs" im Gemeindegebiet Haimhausen zu erschließen. Derzeit befindet sich das Projekt in der Phase der Aufstellung des Bebauungsplanes. Für das weitere Verfahren, insbesondere für die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs ist die Planung der Erschließung (Niederschlagswasserbeseitigung und Bewirtschaftung der Niederschlagswasserkreisläufe, Wasserhaltung, Schmutzwasserbeseitigung, Erschließungsstraßen und Wege, Spartenkoordinierung, Parzellierung, Vermessung) erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind die hierfür erforderlichen Ingenieurleistungen aus den Leistungsbildern Ingenieurbauwerke gemäß § 43 Abs. 4 HOAI und Verkehrsanlagen gemäß § 47 HOAI, jeweils Leistungsphasen 1 bis 9, in stufenweiser Beauftragung. Mit Beauftragung werden zunächst die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) gemäß HOAI § 43 bzw. §47 beauftragt. Ein Anspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der räumliche Geltungsbereich des Erschließungsgebiets umfasst eine Fläche von ca. 64.950 m² mit Hanglage nach Nord-West und Süd-West (ca. 15m Höhenunterschied im Max. bei ca. 480 m über N.N.). Gem. Flächennutzungsplan sind davon ca. 30.600m² Wohnfläche (W), ca. 32.800m² gemischte Baufläche (M) und ca. 1.550m² Gemeinbedarfsfläche (GB) vorgesehen) wobei die Bebauung mit ca. 19 EFH, 12 DHH, 4 Stadthäusern (MFH) sowie 3 Gebäude für Gewerbe geplant sind. Die Versorgung mit Gas, Telekommunikation, Strom, Wasser und Abwasser ist vorgesehen. Die Schätzung des AG geht von insgesamt ca. 6.670m² Straße, ca. 700m Schmutzwasser- und ca. 850m Regenwasserableitung (Trennsystem), sowie ca. 45 Grundstücksanschlüsse und 1 Pumpwerk für Schmutzwasser sowie ca. 45 Grundstücksanschlüsse für Regenwasser aus. Die geschätzte Bausumme beläuft sich auf 2,8 Mio. €. Weitere Informationen in den Projektunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erschließungsplanung für das Baugebiet "Nördlich des Amperbergs"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4: Der Wert des erfolgreichen Angebots kann nicht angegeben werden, weil dem berechtigte geschäftliche Interessen des erfolgreichen Bieters entgegenstehen (§ 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).