Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für den Betrieb eines Impfzentrums, für Impfaußenstellen, Impfbusse, für ein Testzentrum sowie für Testaußenstellen
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für den Betrieb eines Impfzentrums, für Impfaußenstellen, Impfbusse, für ein Testzentrum sowie für Testaußenstellen
Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für den Betrieb eines Impfzentrums, für Impfaußenstellen, Impfbusse, für ein Testzentrums sowie für Testaußenstellen
Das Landratsamt Kelheim beabsichtigt im Auftrag des Freistaates Bayern die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und ergänzender Hilfsarbeiten in Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber betriebenem Sockelimpfzentrum in 93309 Kelheim, Schloßweg 3 sowie der sonstigen Einrichtungen (Impfaußenstellen, Impfbusse, Testzentrum sowie Testaußenstellen) zu vergeben.
Der Sicherheitsdienst hat folgende Aufgaben zu übernehmen:
•Pfortendienst im Zugangsbereich der jeweiligen Einrichtung mit Präsenz im Zugangsbereich, einschließlich Schlüsselüberwachung und – ausgabe (Gebäude, Fahrzeuge) sowie Annahme eingehender Anlieferung (incl. Brief- und/oder Paketsendungen
•Zugangskontrolle (ggf. durch Kontrolle von vorzuzeigenden Dokumenten)
•Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Hausrechts und ordnungsgemäßer Arbeitsabläufe
•Durchsetzung der bestehenden Ge- und Verbote, insbesondere der ausgeschilderten Hygiene- und Abstandsregeln
•Präsenz bei schwierigen Kundengesprächen
•Schlichtung bei Streitigkeiten und Störungen in den vorgenannten Einsatzbereichen (Deeskalation)
•Im Rahmen der Nothilfe bzw. Notwehr ist das Sicherheitspersonal verpflichtet, aktiv einzugreifen und im Bedarfsfall fremde Personen anzufassen, festzuhalten und Gewalt einzusetzen. Es muss dabei auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel geachtet werden.
•Personen der Anlagen zu verweisen, die sich dort unberechtigt aufhalten
•Temperaturmessung von Besuchern mittels Ohrthermometer oder Stirnthermometer
•Zufahrtsregelung zu angegliederten Parkplätzen
•Bei Notalleinsätzen sind die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehren einzuweisen bzw. zu lotsen
•Detaillierte Protokollierung der Anwesenheiten und Anwesenheitszeiten von sonstigen Dienstleistern wie Reinigungskräften und Handwerkern
• Bewachung des Sockelimpfzentrums
Das Sockelimpfzentrum ist rund um die Uhr, (d. h. 24 Stunden/7 Tage die Woche) zu bewachen.
Zu Vertragsbeginn beträgt der Personalbedarf des Sockelimpfzentrums während der Öffnungszeiten zwei (2) Sicherheitskräfte, außerhalb der Öffnungszeiten eine (1) Sicherheitskraft. Der Minimalbedarf für das Sockelimpfzentrum liegt bei einer Sicherheitskraft rund um die Uhr (d. h. 24 Stunden/7 Tage die Woche), der Maximalbedarf bei drei (3) Sicherheitskräften während der Öffnungszeiten des Sockelimpfzentrums, und zwei (2) Sicherheitskräften außerhalb der Öffnungszeiten des Sockelimpfzentrums. Das Sockelimpfzentrum ist minimal 5 Werktage die Woche für die Dauer von jeweils 8,5 Stunden und maximal 7 Tage die Woche für die Dauer von jeweils 12 Stunden in einem Zeitkorridor von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Derzeit ist das Sockelimpfzentrum dienstags bis samstags in der Zeit von 9.30 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet.
Bei den sonstigen Einrichtungen ist der Einsatz von Sicherheitskräften bei Vertragsbeginn nicht vorgesehen. Der Minimalbedarf an Sicherheitskräften bei den sonstigen Einrichtungen liegt bei Null, der Maximalbedarf bei 14 Kräften (max. 2 Außenstellen des Sockelimpfzentrums, max. 2 Impfbusse, 1 Testzentrum sowie max. 2 Außenstellen des Testzentrums mit jeweils max. 2 Sicherheitskräften). In der Regel werden die sonstigen Einrichtungen täglich in einem Zeitkorridor von 8.00 bis 22.00 Uhr für die Dauer von 8,5 Stunden in Betrieb sein, jedoch maximal für die Dauer von 12 Stunden in diesem Zeitkorridor.
Je nach Bedarf, rechtlicher bzw. behördlicher Vorgaben behält sich der Auftraggeber die Ziehung von Optionen, sowohl für die Aufstockung als auch die Reduzierung der eingesetzten Sicherheitskräfte innerhalb des o.g. Rahmens (Minimal- bzw. Maximalbedarf) vor.
Detaillierte Informationen zum Auftragsumfang sind den zum kostenfreien Abruf bereitgestellten Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlussgründe, Eignungskriterien und geforderte Nachweise:
Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 ausgeschlossen worden sind (§ 122 GWB).
Bezüglich der Ausschlussgründe sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
•Eigenerklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
•Eigenerklärung bezüglich einer Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
•Eigenerklärung bezüglich Insolvenzverfahren und Liquidation
Zudem ist mit Angebotsabgabe eine Erklärung mittels Formular L 127 durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben, dass kein Russlandbezug besteht.
Bezüglich der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Zudem ist mit Angebotsabgabe die Vorlage einer gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO durch den Bieter erforderlich, bei Mitgliedern einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied, das Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
Bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Bezüglich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind mit Angebotsabgabe folgende Erklärungen (im Formular L 124) durch den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben:
•Eigenerklärung bezüglich geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen
Bei Bietergemeinschaften sind zudem zusätzlich zu o.g. Unterlagen bereits mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formblatt L 234: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
-dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bei einer Unterauftragsvergabe hat der Bieter zudem zusätzlich zu o.g. Unterlagen folgende Unterlagen bereits mit dem Angebot einzureichen:
Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern gemäß Formblatt L 235: Beabsichtigt der Bieter, sich bei der Erfüllung eines Auftrages eines anderen Unternehmens zu bedienen, muss er bereits bei Angebotsabgabe Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche an der entsprechenden Stelle im Formblatt L 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ und L 235 „Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer“ bezeichnen.
Zudem sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers die Unterauftragnehmer zu benennen, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und der Eignung durch die Unterauftragnehmer mittels Formblatt L 124 zu erklären und ggf. durch weitere Dokumente nachzuweisen. Zudem ist das Formblatt L 127 auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers von jedem Unterauftragnehmer einzureichen. Des Weiteren hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers jeder Unterauftragnehmer, der Sicherheitsdienstleistungen erbringt, eine gültige Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO einzureichen.
Im Fall der Eignungsleihe ist auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L 236 „Verpflichtungserklärung“) durch den Unterauftragnehmer abzugeben, mit den erforderlichen Kapazitäten für den zu vergebenden Auftrag zur Verfügung zu stehen.
Ein Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft gilt als geeignet wenn:
-alle im Formblatt L 124 geforderten Angaben geleistet wurden
-Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
-Kein Russlandbezug besteht
-Mit Vertragsschluss, spätestens bei Leistungsbeginn für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachgewiesen wird: Personenschäden 1.000.000 €, Sachschäden 250.000 €, für das abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 €, Vermögensschäden 50.000 €
-Mindestens zwei (2) Referenzprojekte angegeben werden. Die angegebenen Referenzen müssen nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit den ausgeschriebenen Sicherheitsdienstleistungen vergleichbar sein (z. B. Sicherung von Einrichtungen mit Besucherverkehr, Sicherheitsdienstleistungen in Not- oder Asylbewerberunterkünften) und im Referenzzeitraum von (3) Jahren bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachgewiesen werden können.
-Eine gültige Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO vorliegt, bei Bietergemeinschaften soweit durch diese Sicherheitsdienstleistungen erbracht werden.
Ein Unterauftragnehmer gilt als geeignet wenn:
-Alle notwendigen Angaben im Formblatt L 124 geleistet wurden
-Keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen
-Kein Russlandbezug besteht
-Eine gültige Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO vorliegt, soweit der Unterauftragnehmer Sicherheitsdienstleistungen erbringt.
-Darüber hinaus gelten generell für eignungsverleihende Unterauftragnehmer dieselben Eignungsanforderungen wie für die Bieter. Jedoch muss die Eignung im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nur bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe vorliegen und im Formular L 124 erklärt werden.
Der Bieter hat Unterauftragnehmer, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die die Eignungskriterien nicht erfüllen, innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten Frist zu ersetzen.
Zur Darlegung der Eignung sind ggf. auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgende Nachweise einzureichen:
-Gültige Bewachungserlaubnis nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO für jeden Unterauftragnehmer, soweit dieser Sicherheitsdienstleistungen erbringt
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
-Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, Gewerbeanmeldung, Eintrag in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise.
-Nachweis Versicherungsschutz; der Nachweis ist durch die Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereit zu stellen.
Zudem kann für jeden Beschäftigten, der eingesetzt ist oder zum Einsatz kommen soll, auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers folgendes angefordert werden:
-Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als sechs Monate)
-Bestätigung der zuständigen Gewerbebehörde über die Meldung und Zuverlässigkeit der betreffenden Beschäftigten im Sinne von § 34a GewO in Verbindung mit § 9 Bewachungsverordnung in deren jeweils gültigen Fassungen,
-Nachweis der erforderlichen Qualifikationen gemäß § 34a GewO in Verbindung mit der Bewachungsverordnung in deren jeweils gültigen Fassungen
Eine gültige Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 GewO ist erforderlich.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.