303-16 Fassadenbekleidung| Erweiterung und Sanierung DG Referenznummer der Bekanntmachung: 227793-303-16
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
303-16 Fassadenbekleidung| Erweiterung und Sanierung DG
Im Randbereich der Stadt Günzburg soll das 1969 errichtete und 1986 sowie 2002 erweiterte Dossenberger-Gymnasium generalsaniert und erweitert werden.Hierzu wird zunächst der gesamte Osttrakt abgebrochen und zusammen mit einer neuen Pausenhalle im Innenhofbereich neu errichtet. Danach werden die bestehenden Räume im restlichen Gebäude saniert, sodass die Schule einen modernen Charakter erhält.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- 1.120 m² Wärmegedämmte, hinterlüftete Fassade mit Alu-UK und sichtbar befestigter Trespa-Plattenverkleidung Ausführung im Werk- und Innenhof
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.