Neubau Betty-Greif-Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2207-100
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rottal-inn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/aktuelle-ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Betty-Greif-Schule
Der Landkreis Rottal-Inn plant den Neubau einer Betty Greif Schule in Simbach am Inn.
Ca Umfang:
1500m³ Oberboden
150m³ Baugrubenaushub
400m³ Frostschutzkies
1800m³ Auffüllung Baufeld
3000 m²Planum erstellen
1600m² Stb Bodenplate
Kanalanschluss usw.
Landratsamt Rottal-Inn Ringstr. 4-7 84347 Pfarrkirchen
Der Landkreis Rottal-Inn plant den Neubau einer Betty Greif Schule in Simbach am Inn.
Ca Umfang:
1500m³ Oberboden
150m³ Baugrubenaushub
400m³ Frostschutzkies
1800m³ Auffüllung Baufeld
3000 m²Planum erstellen
1600m² Stb Bodenplate
Kanalanschluss usw.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Tann
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84367
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YA2R1LY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst aus der Bekanntmachung und/oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestellediesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rottal-inn.de