Baumeister und andere Leistungsbereiche Referenznummer der Bekanntmachung: 0728-05_0 Bau hla
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baumeister und andere Leistungsbereiche
München, Westendstraße
Auf dem Grundstück in München, Westendstraße 35, Flurnummer 7935 Gemarkung München wird das dortige Rückgebäude teilweise und das Vordergebäude sowie mehrere Nebengebäude vollständig rückgebaut werden.
Das Vorder- und Rückgebäude erhält eine Nutzung als Wohnanlage für wohnsitzlose Frauen mit zusätzlichen Serviceeinrichtungen mit Arzt-, Pflege- und Besprechungsräumen. Die Wohnbereiche in den Obergeschossen werden sämtlich als Appartements mit Bädern und Küchen geplant.
Das Vordergebäude, 1 x UG, 1 x EG und 4 x Obergeschosse, wird nach dem Bestandsabbruch als Massivbau mit Mauerwerksaussenwänden und massiven Deckenkonstruktionen erstellt. Die jeweiligen Bestandsnachbaugebäude werden mit Grenzwände eingebunden.
BGF Vordergebäude: ca. 2010 m2
Hauptmassen: Stahlbeton ca. 890 m3
Mauerwerk ca. 430 m3
Das Rückgebäude, 1 x Bestands-UG, 1 x Bestands-EG und 3 Obergeschosse, wird kernsaniert, die Dachkonstruktion sowie die oberste Holzbalkendecke wird entfernt und als massive Deckenkonstruktion neu erstellt.
BGF Rückgebäude: ca. 640 m2
Hauptmassen: Stahlbeton ca. 85 m3
Mauerwerk ca. 35 m3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
WE 0728-05 Bau - hla, Baumeisterarbeiten, Westendstraße
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München, Westendstraße 35
siehe VII. 1.1, VII.1.2 und VII.2.1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85622
Land: Deutschland
Der Nachtrag enthält folgende zusätzliche Leistungen aus dem Auftrag „Entkernung, Rückbau Verbau“:
Kampfmittel
Spezialtiefbauarbeiten inkl. Verbau
Erdarbeiten
Stundenlohnarbeiten
zusätzliche Leistungen
Der Nachtrag enthält zusätzliche Bauleistungen aus dem Auftrag „Entkernung, Rückbau Verbau“, die aufgrund der unplanmäßigen, nicht vorhersehbaren Kündigung des ursprünglichen AN Abbruch, Erdarbeiten, Spezialtiefbauarbeiten notwendig geworden sind. Zur Vermeidung eines weiteren Projektverzugs, weiterer behinderungsbedingter Mehrkosten sowie zur Sicherstellung des Bezugstermins mussten die projektkritischen Restarbeiten aus dem Auftrag „Entkernung, Rückbau Verbau“ durch den für das BV Westendstraße 35 beauftragten AN Baumeisterarbeiten mit übernommen werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers würde zu weiteren Verzögerungen und einer Verschiebung des Bezugstermins führen, so dass dringend benötigter kostengünstiger sozialer Wohnraum nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden könnte. Des Weiteren konnte ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden (behinderungsbedingte Mehrkosten sowie Mietausfall), die sich insgesamt auf das rund 3-fache des Auftragswerts des Nachtrags belaufen.
Damit ist zugleich die Änderung aufgrund von Umständen notwendig, die der öffentliche Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU). Der Gesamtcharakter des Auftrags als Bauauftrag ändert sich nicht.