Strom Referenznummer der Bekanntmachung: E50200722
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strom
Lieferung von Strom 2023 für das Klärwerk Gut Marienhof
Klärwerk Gut Marienhof
Hauptstraße 30
85386 Dietersheim bei Eching
Lieferung Strom 2023 in Höhe von 4,0 Mio. kW/h ( +/- 20% )
Der Eintrag "10" unter geplante Anzahl an Bewerbern dient lediglich als Platzhalter. Theoretisch kann die Zahl auch über "10" liegen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=229500
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=229500
Vorlage mit dem Teilnahmeantrag:
- Erklärung, dass der Betrieb in der Lage ist eine Stromlieferung in Höhe von 4,0 Mio. kW/h +/- 20 %, bei einer monatlichen Höchstleistung von ca. 3.000 kW +/- 10 % Spitzenschwankung zu gewährleisten.
- Erklärung dass der Betrieb in der Lage ist eine Sicherheitsleistung (Bürgschaft) in Höhe von
5 % der Brutto-Vergabesumme, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter, auf ein sog. Sperrkonto bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2023 zu hinterlegen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=229500
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
3. Quartal 2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.