IT-Wägen Referenznummer der Bekanntmachung: O026-22-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80638
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dritter-orden.de/
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Wägen
Mit dem vorliegenden offenen Vergabeverfahren beabsichtigt der Auftraggeber Kliniken Dritter Orden gGmbH, IT-Wägen zu beschaffen und sucht im Rahmen dieser Ausschreibung einen Auftragnehmer zur Lieferung und bei Bedarf Wartung und Instandhaltung der IT-Wägen.
80638 München
Das vorliegende Vergabeverfahren wird durch den Auftraggeber Kliniken Dritter Orden gGmbH durchgeführt.
Mit dieser Ausschreibung verfolgt der Auftraggeber das Ziel mit einem Auftragnehmer eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von IT-Wägen für sein Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg zu schließen.
Die Bewertung der Teststellung erfolgt durch eine Wertungskommission, die aus technischen und medizinischen Mitarbeitenden des Auftraggebers gebildet wird.
Die Mindestanforderungen an die IT-Wägen und weitere Spezifikationen werden in dem Dokument Leistungsbeschreibung unter Abschnitt 2 "Anforderungen an den Leistungsgegenstand" in Verbindung mit dem Kriterienkatalog aufgeführt. Hierbei sind durch den Bieter verschiedene Muss- und Wertungskriterien u. a. in den Bereichen Wagen, Mobilitätsanforderungen, modulare Aufbauweise, Arbeitsplatz, Hygiene, Monitoranforderungen, Sonstiges, Service Hardware, Service Software, PC und Energiemanagement zu berücksichtigen. Die Mindestabnahmemenge der von dem Auftraggeber benötigten IT-Wägen beläuft sich auf folgende Stückzahl (vgl. Tabelle auf Seite 2 der Leistungsbeschreibung):
Auftraggeber: Klinikum Dritter Orden gGmbH
Krankenhaus: Klinikum Dritter Orden München-Nymphenburg
Mindestabnahmemenge: 35 Stück
Optionaler Mehrbedarf: bis zu 25 Stück
Es besteht ein optionaler Mehrbedarf an IT-Wägen von bis zu 25 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem Unternehmen geschlossen, das zuverlässig ist (insbesondere kein Vorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des GWB) und das seine Eignung nachgewiesen hat.
Zur Identität des Bieters, zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB, zu einer etwaigen Eignungsleihe und etwaigen wirtschaftlichen Verknüpfungen werden folgende Erklärungen und Nachweise von den Bietern verlangt:
- Eigenerklärung zur Identität des Bieters/ der Bietergemeinschaft im Formblatt 1 "Bieterinformationen und Eignung" (Mindestanforderung);
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB auf Formblatt 2 "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" durch jedes einzelne Unternehmen gesondert, das als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder eignungsleihendes Unternehmen auftritt (Mindestanforderung);
- Zusätzlich bei eignungsleihenden Unternehmen: Eigenerklärung zur Eignungsleihe auf Formblatt 3 "Eignungsleihe" durch jedes eignungsleihende Unternehmen (Mindestanforderung);
- Zusätzlich bei Bietergemeinschaften: Eigenerklärung zur Mitwirkung an der Bietergemeinschaft auf Formblatt 4 "Bietergemeinschaftserklärung" durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft (Mindestanforderung);
- Eigenerklärung zu Ausführungs- und Lieferinteressen des Bieters im Formblatt 1 "Bieterinformationen und Eignung" (Mindestanforderung).
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines sanktionierten Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern eine Eigenerklärung auf Formblatt 8 "Nichtvorliegen Russlandbezug" verlangt (Mindestanforderung).
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird von den Bietern ein Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung verlangt:
Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (hilfsweise: Versicherungsbestätigung über den zugesagten Abschluss einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall) mit einer jährlichen Deckungssumme für Personenschäden von mindestens EUR 1,5 Mio. und für sonstige Schäden von mindestens EUR 1,5 Mio. (Mindestanforderung).
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines sanktionierten Russlandbezugs
Zum Nachweis, dass der Bieter nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, wird von den Bietern eine Eigenerklärung auf Formblatt 8 "Nichtvorliegen Russlandbezug" verlangt (Mindestanforderung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYRW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
"§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer in Abschnitt VI.4.1) an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/