Erwerb von 100.000 Dosen Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda 2022/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergaben
Adresse des Beschafferprofils: https://www.stmgp.bayern.de/ministerium/vergaben
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb von 100.000 Dosen Hochdosis-Grippeimpfstoff Efluelda 2022/2023
Kauf eines quadrivalenten Hochdosis-Impfstoffs für die staatliche Impfreserve für Menschen ab 60 Jahren für die Grippesaison 2022/2023
Kauf eines quadrivalenten Hochdosis-Impfstoffs für die staatliche Impfreserve für Menschen ab 60 Jahren für die Grippesaison 2022/2023
Zu II.1.7) Es gibt derzeit nur einen einzigen Anbieter für einen quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff auf dem europäischen Markt, der den Kriterien der STIKO-Empfehlung für die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren entspricht. Zum Schutz des berechtigten geschäftlichen Interesses des beauftragten Unternehmens wird das Auftragsvolumen nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. Rein aus
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Coronavirus-Pandemie und dem möglichen Zusammentreffen von Corona- und Grippewelle im Herbst 2022 soll eine staatliche Grippeimpfstoffreserve gebildet werden. Eine ausreichende Immunität gegen das Influenzavirus ist hierfür essentiell. Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt für alle Personen ab 60 Jahren die Grippeschutzimpfung als Standardimpfung mit einem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff mit aktueller von der WHO empfohlenen Antigenkombination. Das beauftragte Unternehmen ist derzeit der alleinige Anbieter auf dem europäischen Markt für Hochdosis-Impfstoff. Der Hochdosis-Impfstoff Efluelda ist der einzige, der den Kriterien der STIKO-Empfehlung für die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren entspricht. Da die Produktion der Impfstoffe gegen die saisonale Influenza 2022/2023 für die Nordhalbkugel bereits weitgehend abgeschlossen ist und der Herstellungsprozess ca. eineinhalb Jahre vom Planungsbeginn bis zur Auslieferung dauert, ist für die jetzt geplante Beschaffung kein anderer Anbieter für einen vergleichbar geeigneten Hochdosis-Impfstoff verfügbar.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kauf von Hochdosis-Grippeimpfstoff für die Saison 2022/2023
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sanofi.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu V.2.4) Es gibt derzeit nur einen einzigen Anbieter für einen quadrivalenten Hochdosis-Impfstoff auf dem europäischen Markt, der den Kriterien der STIKO-Empfehlung für die Grippeschutzimpfung für Personen ab 60 Jahren entspricht. Zum Schutz des berechtigten geschäftlichen Interesses des beauftragten Unternehmens wird das Auftragsvolumen nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV nicht veröffentlicht. Rein aus technischen Gründen wurde als Auftragsvolumen 1 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Fragen zu Rechtsbehelfen bitte an das E-Mail-Postfach [gelöscht] richten. Auf § 135Abs. 2 GWB i. V. m. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
§ 135 GWB:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de