Verkehrssicherheitsworkshops - Konzeption und Umsetzung Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-2-2022-0163
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Verkehrssicherheitsworkshops - Konzeption und Umsetzung
Verkehrssicherheitsworkshops
Los 1: Konzeption, Entwicklung, Bereitstellung und Evaluation
Los 2: Umsetzung in den Schulen inkl. Vor- und Nachbereitung
Aufbereitung, Konzeption, Evaluation, Weiterentwicklung
München
Los 1: Aufbereitung, Konzeption, Evaluation, Weiterentwicklung
- Kommunikation mit der Auftraggeberin und dem Umsetzungsunternehmen
- Konzeption eines Workshopkonzeptes
- Aufbereitung von typischen Schulwegunfällen in München
- Bereitstellung von Workshopsoftware
- Evaluation: Bewusstseinsschärfung, Verständnis und Verhaltensanpassung
Die Auftraggeberin kann den Vertrag dreimal um je ein Jahr verlängern. Die Option muss von der Auftraggeberin schriftlich einen Monat vor Ablauf beauftragt werden.
- Optional: Weiterentwicklung der Software
- Optional: Erweiterung der Workshops um eine Virtual Reality-Brille
Umsetzung in den Schulen inklusive Vor- und Nachbereitung
München
Los 2: Umsetzung in den Schulen inklusive Vor- und Nachbereitung
- Kommunikation mit der Auftraggeberin und der Konzeption
- Erarbeitung eines pädagogischen Konzeptes für Musterworkshops
- Schulakquise und Terminabstimmung
- Transport von Materialien
- Workshop- und Umfragedurchführungen in den Schulen
- Erneute Umfrage in den Schulen nach ca. sechs Monaten
- Dokumentation und Ergebnisbericht
Die Auftraggeberin kann den Vertrag dreimal um je ein Jahr verlängern. Die Option muss von der Auftraggeberin schriftlich einen Monat vor Ablauf beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Umsatzzahlen der letzten drei Geschäftsjahre
je Los Angabe von mindestens drei hinsichtlich Leistungsart und Rechnungswert vergleichbarer Referenzen, nicht älter als drei Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).