BvA_Markt Regenstauf - Neubau Kinderhaus Steinsberg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 404/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regenstauf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regenstauf.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Markt Regenstauf - Neubau Kinderhaus Steinsberg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Der Markt Regenstauf plant in Steinsberg den Neubau des Kinderhauses. Es werden zwei Kinderkrippen und zwei Kindergartengruppen errichtet, wobei eine Erweiterungsmöglichkeit des Kindergartens bis max. 4 Gruppen zu berücksichtigen ist.
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Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1, sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) als auch die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
93128 Steinsberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Der Markt Regenstauf plant in Steinsberg den Neubau des Kinderhauses. Es werden zwei Kinderkrippen und zwei Kindergartengruppen errichtet, wobei eine Erweiterungsmöglichkeit des Kindergartens bis max. 4 Gruppen zu berücksichtigen ist.
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Nach derzeitiger Kostenschätzung belaufen sich die Gesamtkosten (KG 200-700) auf [Betrag gelöscht] EUR (brutto). Für den Neubau steht ein Grundstück in Steinsberg zur Verfügung, zwar im Außenbereich, die Bebaubarkeit bzw. die Möglichkeit des vorgesehenen Kinderhauses ist jedoch bereits mit dem Landratsamt abgeklärt.
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Die Planungsleistungen sollen im Frühjahr 2022 vergeben werden. Die Planung (Eingabeplanung) sollte dann bis spätestens Sommer 2022 abgeschlossen sein, damit mit der Bauausführung schnellstmöglich begonnen werden kann und das Projekt spätestens bis Herbst 2023 realisiert und bezugsfertig ist.
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Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 3 - 9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1, sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) als auch die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Stufe 1: Lph. 3 (gekürzt auf 5 %-Pkt.) und 4
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(Nachdem bereits eine Machbarkeitsstudie inklusive Kostenschätzung und Teile einer Entwurfsplanung vorliegen, wird die Lph. 3 mit 5 %-Pkt. in Auftrag gegeben.)
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Stufe 2: Lph. 5, 6 und 7 (Lph 7. gekürzt auf 3 %)
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(Da der LV-Versand von Auftraggeberseite übernommen wird, wird die Lph 7. auf 3 % gekürzt.)
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Stufe 3: Lph. 8 und 9
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Es sollen Fördermittel beantragt werden, eine entsprechende Mithilfe durch den Architekten wird erwartet (vgl. Besondere Leistungen).
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 3 (gekürzt auf 5 %-Pkt.) und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7 (gekürzt auf 3%-Pkt.)
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten.
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Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist September 2023 (Lph. 8).
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Die dem Auftraggeber bisher vorliegenden Unterlagen zur Vorplanung werden den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende April 2022 erfolgen muss.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Markt Regenstauf - Neubau Kinderhaus Steinsberg - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lappersdorf
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93138
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR1ES
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.