300-07 Rohbau| Generalsanierung und Erweiterung GHB Leipheim Referenznummer der Bekanntmachung: 300-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
300-07 Rohbau| Generalsanierung und Erweiterung GHB Leipheim
Das Gartenhallenbad Leipheim wurde zu Beginn der 70er Jahre erbaut und ist seitdem weitgehend unverändert in Betrieb. In den Jahren 1997-1999 sowie 2002 gab es Teilsanierungen bzw. Erweiterungen (Sauna, Kleinkinderbereich).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im RAhmen der Generalsniaerung wird der bestehende Saunabereich abgebrochen und neu errichtet sowie die Schwimmhalle in Richtung des bestehenden Außenbeckens erweitert. In der aktuellen Vergabe werden Rohbauarbeiten für folgende Leistungen ausgeschrieben:- den Neubau der Saunaanlage (ca. 5.900m³ BRI)- den Neubau der Schwimmhallenerweiterung mit Adaptierung des Bestandes (ca. 14.500 m³ BRI)- die Adaptierung Bereich Eingang / Umkleide / Kinderbecken (ca. 4.000 m³ BRI)- inkl. der während des Bauablauf erforderlichen Erdarbeiten- ohne Baugrubenaushub
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.