Feldroboter mit Bandlaufwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 2022R1000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ruhstorf a.d.Rott
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfl.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Feldroboter mit Bandlaufwerk
Ausgeschrieben wird ein Feldroboter mit Bandlaufwerk, variabler Spur und Front-/Heckkrafthebern.
Fahrerloser Betrieb muss ohne menschliche Beaufsichtigung möglich sein
Ruhstorf a.d.Rott
Lieferung eines Feldroboters mit Bandlaufwerk, variabler Spur und Front-/Heckkrafthebern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist Ihr Unternehmen in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen oder können Sie uns auf andere Weise die Erlaubnis zur
Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU nachweisen?
Ein Nachweis ist im Arbeitsschritt 'Eigene Anlagen' - Mitglieder einer Bietergemeinschaft getrennt für jedes Mitglied -
hochzuladen. Der Nachweis muss aktuell sein, d.h. nicht älter als 6 Monate ab Datum der Auftragsbekanntmachung!
Angaben zum Gewerbezentral/Wettbewerbsregister
Können Sie eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für
Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen nachweisen?
Dabei muss die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro
Kalenderjahr betragen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine
EIGENERKLÄRUNG einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst
werden wird. Diese Eigenerklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten
hochzuladen.
Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Bieter / einem Mitglied der Bietergemeinschaft nach§ 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB
genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen
das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.) Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-,sozial- oder
arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 98c AufenthG.
Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder
Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
oder
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.