Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 für die Freiwillige Feuerwehr Altötting
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.altoetting.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 für die Freiwillige Feuerwehr Altötting
Beschaffung eines Tanklöschfahrzeugs TLF 4000 mit Druckzumischanlage gemäß DIN 14530-21
— Los 1: Fahrgestell,
— Los 2: Aufbau,
— Los 3: Gerätschaften
Los1: Fahrgestell
Stadt Altötting
Fahrgestell:
Frontlenkerfahrgestell mit Allradantrieb,
Massenkategorie S. Hinterachse zwillingsbereift
Zulässiges Gesamtgewicht mindestens 18.000 kg
Los 2: Aufbau
Stadt Altötting
Los 2: Aufbau
Fahrer und Mannschaftsraum integriert im Aufbau mit Sitzen und Aufnahme der feuerwehrtechnischen
Beladung.
Los 3: Gerätschaften
Stadt Altötting
Los 3: Gerätschaften, feuerwehrtechnische Beladung
Schutzkleidung und Schutzausrüstung, Löschgeräte, Schläuche, Rettungsgeräte, Sanitäts- und
Wiederbelebungsgeräte, Beleuchtungs-, Signal- und Fernmeldegeräte, Arbeitsgeräte, Handwerkzeug und
Messgeräte, Sondergeräte und Sonderbeladung, flourfreier Löschschaum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249239
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Entsprechend den Anlagen lt. Eigenerklärung:
Eintragung in das Berufs-/ Handelsregister ihres Sitzes Gewerbeanmeldung, Eintragung in der Handwerksrolle
oder bei der Industrie- und Handelskammer
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249239
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Entsprechend den Anlagen lt. Eigenerklärung:
Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes, einschl. eines bestimmten Mindestjahresumsatz in dem
Tätigkeitsbereich des Auftrags.
Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse
oder entsprechend testierter Gewinn- und Verlustrechnungen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249239
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Entsprechend Anlagen lt. Eigenerklärung:
Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten
höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Bescheinigung für vorgelegte Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis.
Angaben der technischen Fachkräfte oder techn. Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung
eingesetzt sind.
Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen zur Qualitätssicherung des Unternehmens
Nachweis der jährlich Beschäftigten des Unternehmens der letzten 3 Jahre Angaben, welche Teile des Auftrags
als Unteraufträge vergeben werden.
Muster, Beschreibungen oder Fotographien Bescheinigung einer anerkannten Institution mit denen bestätigt
wird, dass die Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=249239
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Altötting, Kapellplatz 2a
84503 Altötting
Rathaus, Zimmer-Nr.: 25
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer
den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134
Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist
auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es
nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in
den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).