Technische Gebäudeausrüstung Brandschutzsanierung Referenznummer der Bekanntmachung: 22D0341
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Technische Gebäudeausrüstung Brandschutzsanierung
HLS-Planung im Rahmen der Brandschutzsanierung des Gebäudes für Physiologie II, Baujahr 1972, auf einer Liegenschaft der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) in der Innenstadt Erlangens.
Die Brandschutzsanierung muss im laufenden Betrieb (Semesterferien) erfolgen.
Anrechenbare Kosten TGA M: ~1,2 MIO €
Die Planung umfasst folgende Bereiche:
- Brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. Anpassungen in den Gewerken 410,420, 430, 480 (z.B. Austausch Brandschutzklappen, Ertüchtigung von Rohrleitungsdurchführungen, Schottungen); schadstoffbelastete Bauteile sind teilweise vorhanden
- Erneuerung Gebäudeautomation
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Erlangen-Nürnberg, beabsichtigt die Brandschutzsanierung des Gebäudes für Physiologie II in der Innenstadt von Erlangen.
Es handelt sich um ein bestehendes Hochschulgebäude mit Nutzung für Seminare, Labore
und Verwaltung. Das Gebäude wurde im Jahr 1969 im Rahmen eines Zustimmungsver-
fahrens durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt. Über den Zeitraum der Gebäudenutzung erfolgten diverse Sanierungen und Umbauarbeiten mit teilweise geänderten Raumnutzungen.
Im Rahmen der Brandschutzsanierung müssen verschiedene Mängel behoben werden.
Die Sanierung muss im laufenden Betrieb, überwiegend in den Semesterferien erfolgen. Hierzu ist ein sinnvoller Bauablauf festzulegen, zu dem der Fachplaner HLS einen wesentlichen Beitrag zuarbeitet. Die Planung muss in enger Abstimmung mit dem Brandschutzplaner und den anderen Planungsbeteiligten erfolgen.
Zu Beginn der Planung muss eine umfangreiche Bestandsaufnahme erfolgen.
Dazu müssen alle Leitungsnetze sowie vorhandene Brandschutzklappen und Rohrleitungsdurchführungen aufgenommen werden. Alle vorhandenen Brandschutzklappen müssen ausgetauscht und ggf. fehlende Klappen ergänzt werden. Es muss mit Schadstoffen in einzelnen Bauteilen gerechnet werden. Dies ist beim Sanierungskonzept zu berücksichtigen. Die Feldgeräte der RLT-Anlagen sind zu erneuern und zusammen mit den Brandschutzklappen aufzuschalten. Hierzu wird ein neuer ISP im UG benötigt. Die Rohrleitungsdurchführungen (AWG, WVA) sind bei Bedarf zu ertüchtigen.
AWG und WVA
Alle Rohrleitungsdurchführungen, die durch Bauteile mit Brandschutzanforderungen geführt werden, sind zu überprüfen und ggf. zu ertüchtigen.
RLT/KÄLTE
Alle Bestands-BSK (ca. 20 St.) sind, falls diese noch erforderlich sind, zu ersetzen und fehlende BSK (ca. 25 St.) nachzurüsten. Die Klappen sind überwiegend direkt in den Decken und Wänden verbaut und müssen freigelegt werden. Das Kanalnetz ist ggf. anzupassen. Bisher ist keine der Klappen auf die GA aufgeschalten. Die Lüftungskanäle sind zum großen Teil in abgehängten Decken und Schächten verlegt, welche geöffnet werden müssen. Für den innen liegenden WC-Kern muss das bisherige Lüftungskonzept überarbeitet und das Kanalnetz angepasst werden.
Die vorhandenen Lüftungsanlagen in der Technikzentrale im UG und im 2. OG sind zu ertüchtigen. Es müssen Kanalrauchmelder und Rauchschutzklappen nachgerüstet werden. Die Anlagen versorgen die Bereiche Hörsaal, Kursräume, Innenzone (WC-Anlagen), Tierstahl und die Labore. Die Lüftungsanlage für den Laborbereich im 1. OG wurde 2005 saniert. Die Rohrleitungsdurchführungen des Kaltwassernetzes sind ebenfalls zu prüfen und ggf. zu ertüchtigen.
Nachdem in BSK-Sanierungen zumeist keine Pauschallösungen möglich sind, ist zur Sicherstellung des Werk- und Projekterfolgs zu Beginn des Projekts bereits eine detaillierte Vorausplanung von einzelnen Brandschutzklappen notwendig.
Daher sind in der Leistungsphase 2 mind. 5 Brandschutzklappen in verschiedenen Einbausituationen ausführungsreif zu planen und anschließend vorzustellen. Die Planung muss die Demontage mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Schadstoffbelastung, die komplette Montage sowie den zeitlichen Ablauf der Sanierung beinhalten. Die zusätzliche Leistung wird gesondert als besondere Leistung vergütet.
Erst dann ist eine belastbare Aussage zu zeitlichen Abläufen innerhalb des Gesamtprojekts möglich, die bereits mit der Vor- bzw. Entwurfsplanung vorliegen müssen.
Für andere Vorschläge durch den Planer zur frühzeitigen Sicherstellung des Werkerfolgs ist das Bauamt aufgeschlossen.
GA
Der Bestands-ISP (ca. 230 Datenpunkte) für die RLT-Anlagen ist zu erneuern und die Feldgeräte der RLT-Anlagen auszutauschen. Fehlende Kanalrauchmelder sind nachzurüsten. Alle Brandschutzklappen sind auf den Informationsschwerpunkt aufzuschalten. Die Aufschaltung des Informationsschwerpunktes auf das übergeordnete Leitsystem der FAU ist gem. Leitfaden GA (FAU/UKER) vorzusehen.
1. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Gewichtung 85%
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Gewichtung 15%
stufenweise Beauftragung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/231449
Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis
- der Berechtigung zur Führung einer Berufsbezeichnung (z. B. Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt, Ingenieur, Stadtplaner)
- des Studiums des Bauingenieurwesens gemäß Art. 62a Abs. 1 Nr. 1 BayBO i.V.m. Ar.t 62 Abs. 3 BayBO (mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung und Eintragung in die Liste der Ingenieurekammer Bau)
- der erforderlichen Befugnis zur Erstellung des Brandschutznachweises gemäß Art. 62b BayBO
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 2.3.1 des Bewerberbogens:
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt III.8); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.“
Ergänzend zu 4.2.2 des Bewerberbogens:
Es ist der ("spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR netto anzugeben.
Es wird ein Mindestjahresumsatz von [Betrag gelöscht] EUR gefordert.
Ergänzend zu 4.2.4 des Bewerberbogens:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von [Betrag gelöscht] EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von [Betrag gelöscht] EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
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Die Eignungskriterien sind im Bewerberbogen (Unterlage III.6) aufgelistet.
Ergänzend zu 4.3.1 des Bewerberbogens:
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber in den letzten 5 Jahren erbrachten Dienstleistungen aufzulisten.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
- Beschreibung (Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis)
- Beträge (Wert der erbrachten Leistung)
- Daten (Erbringungszeitraum)
- Empfänger (unter Angabe, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Empfänger handelt und Kontaktdaten des Ansprechpartners)
Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 BayBO und der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens. Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur"
siehe Auftrags- / Vergabeunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/231449
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerberbogen (Unterlage III.6) und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) eingestellt.
Der Bewerberbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWO tender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90408
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]