Rahmenvertrag Medientechnik-Berater Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-057
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Medientechnik-Berater
Als Übergangslösung wird ein externer Medientechnik-Berater gesucht, der wichtige Meetings professionell von technischer Seite aus vorbereitet und betreut. Auch müssen ausgestatte Räume medientechnisch betreut werden bzw. neue Räume medientechnisch ausgestattet werden.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Die geschätzte Gesamtmenge an benötigten Beratungstagen beläuft sich für die Vertragslaufzeit von 1 Jahr (15.09.2022-14.09.2023) auf insgesamt ca. 200 Personentage (PT). Für jedes weitere Jahr schätzen wir auch ca. 200 PT. Diese Angaben werden aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfs und Haushaltslage getroffen und begründen keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem künftigen Auftragnehmer.
Das Helmholtz Munich hat das einseitige Optionsrecht, den Vertrag bis zu 3-mal um je ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag endet somit spätestens zum 14.09.2026. Die Ausübung des Options-rechts ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Laufzeitende in Textform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Haftpflichtversicherung: Anforderung: Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit einer Deckungssumme von pauschal mind. 2 Mio. Euro je Versicherungsfall. 2-fach maximiert je Versicherungsjahr.
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofil Berater: Die Angaben zum Berater müssen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Beratung zu Konferenz- und Veranstaltungstechnik) jeweils folgende Angaben umfassen:
(1) Name
(2) Ausbildung
(3) Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung als Berater: mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Planung von Konferenztechnik (der Nachweis kann z.B. in Form von Referenzen erbracht werden)
(4) Das HMGU setzt oft die Hersteller Shure, Crestron, Barco und Epson ein. Der Berater kann mindestens 5 Jahre Erfahrung mit den verschiedenen Produkten dieser Hersteller nachweisen (der Nachweis kann z.B. in Form von Referenzen erbracht werden)
(5) Marktkenntnis aller gängigen Produkte, die im Rahmen von Konferenz- und Veranstaltungstechnik zum Einsatz kommen. Insbesondere hier die Preis-/Leistungsabwägung der einzelnen Produkte, aber auch die Bewertung der Produkte hinsichtlich Angemessenheit und Bedienfreundlichkeit
(6) Erfahrung im Bereich hybrider Veranstaltungen und Konferenztechnik
Das Mitarbeiterprofile ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Projektreferenzen des Beraters: Die Erfahrung des Beraters muss anhand von mindestens 3 Projektreferenzen für vergleichbare Projekte innerhalb der letzten drei (3) Jahre nachgewiesen werden. Dabei muss es sich um erfolgreich konzipierte und durchgeführte Projekte im Bereich Konferenztechnik handeln.
Beachten Sie hier auch die nachzuweisenden Anforderungen aus dem Punkt "Mitarbeiterprofil Berater". Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss.
In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber (öffentlich oder privatrechtlich)
(2) Ansprechpartner und deren Funktion der Referenz (auf Anfrage: Telefon, E-Mail)
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro)
(5) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlung erfolgt nach Vorlage einer spezifizierten Rechnung innerhalb von 30 Tagen netto.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.