TNW_Gemeinde Gundelsheim - Sanierung Friedhof - Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen, Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 107/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelsheim
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-gundelsheim.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Gundelsheim - Sanierung Friedhof - Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt, den gemeindlichen Friedhof zu sanieren und zu einem zentralen Punkt der Bürgerbegegnung umzugestalten. Im Rahmen der Friedhofsplanung soll der bestehende Friedhof mit dem Umgriff der Aussegnungshalle saniert werden sowie die Neuanlage Friedwald geschaffen werden. Zudem soll die Platzgestaltung im Kreuzungsbereich Friedhofstraße / Georg-Wolf-Straße erneuert werden. Zusätzlich ist der Neubau eines Lagergebäudes geplant, welches zusätzlich Platz für die Grüngutcontainer beherbergen soll.
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Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits erbracht. Sämtliche Unterlagen werden im Zuge des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
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Es werden im Zuge dieser Ausschreibung die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 für die Neuanlage Friedwald und Sanierung des bestehenden Friedhofs, für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Neubau des Lager- bzw. Abfallgebäudes + (Grüngut) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 43 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 3 für die Platzgestaltung Kreuzungsbereich - Friedhofstraße vergeben. Zudem werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 in allen Leistungsbildern beauftragt.
Friedhof Gundelsheim Königsweg / Georg-Wolf-Straße 96163 Gundelsheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt den gemeindlichen Friedhof zu sanieren und zu einem zentralen Punkt der Bürgerbegegnung umzugestalten. Im Rahmen der Friedhofsplanung soll der bestehende Friedhof mit dem Umgriff der Aussegnungshalle saniert werden sowie die Neuanlage Friedwald geschaffen werden. Zudem soll die Platzgestaltung im Kreuzungsbereich Friedhofstraße / Georg-Wolf-Straße erneuert werden. Zusätzlich ist der Neubau eines Lagergebäudes geplant, welches zusätzlich Platz für die Grüngutcontainer beherbergen soll.
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Der Friedhof wurde in seinem jetzigen Bestand in zwei Bauabschnitten geschaffen, die nach wie vor keine Einheit bilden. Der eine Teil des Friedhofs (sog. alter Friedhof) liegt in direkter Verlängerung der Aussegnungshalle nach Nordosten. Der zweite Teil des Friedhofs (sog. neuer Friedhof) wurde in den 80er Jahren Richtung Westen erweitert und liegt ca. 1-1,5 m oberhalb des Niveaus des anderen Teils des Friedhofs. Die beiden Friedhofsteile werden über separate, parallel verlaufende Wege erschlos-sen. Das Ziel der geplanten Friedhofsumgestaltung ist das Zusammenbringen der beiden Friedhofsteile und eine zusätzliche Erweiterung in Richtung Osten.
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Die Wege des zentralen alten Friedhofs sollen neu angeordnet werden und sollen künftig eine Verbindung zwischen der Erweiterung im Westen und dem neuen Friedwald im Osten darstellen. Der Splitt zwischen den Gräbern und offenen Grabstellen ist zu entfernen und durch gepflasterte Hauptwege bzw. wassergebundene Nebenwege zu ersetzten. Bei der Friedhofserweiterung müssen vor allem Teile der Wege gerichtet und in ihren Breiten angepasst werden. Die vorhandene gemischte Blütenhecke soll zwischen den Grabreihen erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Friedhofssanierung soll ebenfalls neue Urnenwände errichtet werden.
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Der Friedwald im Osten des alten Friedhofs soll eine Abgrenzung zu dem benachbarten Wohngebiet schaffen. Dieser Grünzug soll künftig eine barrierefreie Durchgängigkeit zum Bestandsfriedhof als auch Richtung Ortskern bieten. Der Friedwald soll bestehende Elemente aus den beiden anderen Friedhofsteilen aufnehmen und mit trockenheitsresistenten Bäumen bepflanzt.
Der Vorplatz vor der Aussegnungshalle soll gestalterisch aufgewertet und die Pflanzung grünordnerisch neu aufgestellt werden. In diesem Zug wird der Kreuzungsbereich reduziert und Parkplätze sollen auf der Rückseite der Aussegnungshalle entstehen. Das neu zu errichtende Lager- bzw. Abfallgebäude (Grüngut) soll ebenfalls an jener Stelle gebaut werden.
Die genauen gestalterischen und ökologischen Planungsziele sowie die geplanten technischen Ausführungen entnehmen Sie bitte dem Erläuterungsbericht sowie aus den jeweiligen Skizzen und Plänen (siehe. 08_sonstige Unterlagen).
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Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 2,5 Millionen EUR brutto (KG 200-700) (vgl. Beilage 3, Kostenberechnung). Die gesamte Friedhofssanierung bzw. Erweiterung wurde in das Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" aufgenommen. Das Projekt wird begleitet durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Der Friedhof soll den Bürgern in Zukunft als klimaangepasster Erholungsraum zur Verfügung stehen, wobei eine zukunftsträchtige ökologische Auswertung den Rahmen vorgibt. Im Zentrum der Planung stehen neben einer gesteigerten Aufenthaltsqualität besonders die Themen CO2-Reduzierung, Verbesserung der Frischluftschneisen, Steigerung der Biodiversität und Artenvielfalt, Entsiegelung und Regenwasserspeicherung zu einer ökologischen wertvollen Nutzung von Niederschlägen. Demnach gilt es die Förderbestimmungen einzuhalten (vgl. 08_sonstige Unterlagen - Zuwendungsbescheid).
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Beginn für die Umsetzung der Maßnahme ist für das IV. Quartal 2022 geplant, die Maßnahme soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
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Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits erbracht. Sämtliche Unterlagen werden im Zuge des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
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Es werden im Zuge dieser Ausschreibung die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 für die Neuanlage Friedwald und Sanierung des bestehenden Friedhofs, für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Neubau des Lager- bzw. Abfallgebäudes + (Grüngut) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 43 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 3 für die Platzgestaltung Kreuzungsbereich - Friedhofstraße vergeben. Zudem werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 in allen Leistungsbilder beauftragt.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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50 Punkte: ab 300.000, - EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 200.000, - EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab 100.000, - EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
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50 Punkte: ab 4 Landschaftsarchitekten/-innen / Architekten/ -innen / Ingenieur/ -innen
30 Punkte: ab 3 Landschaftsarchitekten/-innen / Architekten/ -innen / Ingenieur/ -innen
10 Punkte: ab 2 Landschaftsarchitekten/-innen / Architekten/ -innen / Ingenieur/ -innen
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Mindestkriterium: Der Bewerber muss über mindestens 1 Landschaftsarchitekten/-in verfügen.
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Freianlagenplanung, insbesondere Friedhofsplanung
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
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- 20 Punkte: Friedhofsplanung
- 10 Punkte: Freianlagenplanung allgemein
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Kriterium 2: Art der Durchführung
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- 20 Punkte: Sanierung / Umbau / Erweiterung
- 10 Punkte: Neubau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Abrechnung von Fördermitteln
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- 20 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
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- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 5-8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung (Projektkosten (KG 200-700) ca. 2,5 Mio. EUR brutto/ 2,1 Mio. EUR netto):
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- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) über 1,0 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) zwischen [Betrag gelöscht] EUR und 1,0 Mio. EUR netto
- 0 Punkte: Projektkosten (KG 200-700) unter [Betrag gelöscht] EUR netto
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Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 2: Lph. 8 und 9
Die Vorplanung wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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geplanter Beginn der Bauausführungen: 4. Quartal 2022
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geplante Fertigstellung: 4. Quartal 2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Landschaftsarchitekten / Architekten / Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Gesamtumsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Landschaftsarchitekten, Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Landschaftsarchitekten, Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
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B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: Freianlagenplanung, insbesondere Friedhofsplanung der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Abrechnung von Fördermitteln
- Leistungsumfang (erbrachte Leistungen in den Lph. 5 - 8 des Leistungsbildes Objektplanung Freianlagen, Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung (Projektkosten KG 200-700 ca. 2,5 Mio. EUR brutto / 2,1 Mio. EUR netto)
MINDESTKRITERIUM:
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Der Bewerber muss über mindestens 1 Landschaftsarchitekten/-in verfügen.
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Landschaftsarchitekten, Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRWST
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.