Dienstleistung zur Unterstützung bei Serveradministration und Konfigurationsmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AHE000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistung zur Unterstützung bei Serveradministration und Konfigurationsmanagement
Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern. Das Bayerische Landesamt für Steuern ist die Mittelbehörde im Aufbau der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern.
Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK).
Das Rechenzentrum Nord (RZ) ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für Bayerische Behörden. Hier werden die Systeme für den Betrieb der Bayerischen Finanzverwaltung betreut und Dienstleistungen für andere Behörden erbracht. Der Betrieb der Infrastruktur und der Hardwarekomponenten erfolgt an den Standorten München und Nürnberg.
Im ean::betrieb werden folgende Umgebungen (IT-Verbunde) betrieben:
• Zentrale Produktionsstätte (ZPS) Elster Kommunikation: Kommunikation zwischen den Steuerverwaltungen der Länder. IT-Betrieb „MeinElster“
• authega-zentral Betrieb eines generischen Authentifizierungsdienstes für eGovernment-Anwendungen
• SizA NdB-VN RZ Nord Betrieb einer Sicherheitszugangsarchitektur zwischen Netzen des Bundes – Verbindungsnetz (NdB-VN) und dem RZ-Nord
Zur Unterstützung des Teams bei der Konzeption und Evaluierung der zu verwendenden Technologien, Methoden und Werkzeuge werden Consultingleistungen ausgeschrieben. Der Dienstleister (Auftragnehmer) muss auf Grund seiner Erfahrung, Kompetenz und Leistungsfähigkeit in der Lage sein, zur Leistungserbringung einen Berater einzusetzen, welcher vertieften Linuxkenntnisse und Spezialkenntnisse im Bereich Configurationmanagement mit Puppet nachweisen kann.
Ausschreibung für Dienstleistungen zur Unterstützung der Linux-Administration und im Bereich Configurationmanagement mit Puppet am Standort Regensburg. Zur Unterstützung ist ein externer Berater mit vertieften Linuxkenntnissen und Spezialkenntnissen im Bereich Configurationmanagement mit Puppet notwendig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung zur Unterstützung bei Serveradministration und Konfigurationsmanagement
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85748
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.