Rahmenvereinbarung für Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagen-gruppen 1 – 3, 7 und 8 nach §§ 53 ff HOAI - TGA HLS) für die Sanierung der Turnhallen des Gymnasium Dorfen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erding
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-erding.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagen-gruppen 1 – 3, 7 und 8 nach §§ 53 ff HOAI - TGA HLS) für die Sanierung der Turnhallen des Gymnasium Dorfen
Das Gymnasium Dorfen wurde in den 70-er Jahren des vorigen Jahrhunderts gegründet. Es verfügt über drei nahezu baugleiche Einfachsporthallen (Halle 1, BJ 1979/ Halle 2, BJ 1987 / Halle 3, BJ 1995). Der Bestand ist in allen 3 Hallen in den Bereichen Gebäudehülle, Innenausbau, Gebäudetechnik sowie Geräteausstattung erheblich sanierungsbedürftig. Gegenstand der Einzelverträge können sein: Leistungen der Technischen Ausrüstung (Anlagengruppen 1 – 3, 7 und 8 nach §§ 53 ff HOAI - Grundleistungen und Besondere Leistungen) für die Sanierung und ggfs. Erweiterung der einzelnen Turnhallen sowie übergeordnete Planungs- und Beratungsleistungen zum Gesamtprojekt nach Bedarf. Es kann nicht garantiert werden, dass für alle Einzelsporthallen Einzelaufträge erteilt werden. Maximal werden auf der der Grundlage der Rahmenvereinbarung 5 Einzelaufträge vergeben.
s.o. II.1.4
Besondere Leistungen und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
s.o.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Johanniskirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information Durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).