Erstellung eines Usability-Webkonzepts Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SJU000002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erstellung eines Usability-Webkonzepts
Gesucht wird Unterstützung für die Erstellung eines Usabilitykonzepts „Web-Arbeitsplatz“ als Grundlage für die anschließende fachliche Bewertung der erarbeiteten Lösungsvorschläge sowie für die Umsetzungsentscheidung und Beauftragung/Priorisierung.
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 2 Jahre (geschätzte 200 Arbeitstage pro Jahr). Arbeitstage sind jeweils Montag bis Freitag.
Der Leistungsbeginn erfolgt vier Wochen nach Zuschlagserteilung.
Im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit kann die Laufzeit mit zweimaliger Verlängerungsoption um ein Jahr verlängert werden.
Weitere Details zu den ausgeschriebenen Dienstleistungen sind in den Vergabeunterlagen dargestellt.
Gesucht wird Unterstützung für die Erstellung eines Usabilitykonzepts „Web-Arbeitsplatz“ als Grundlage für die anschließende fachliche Bewertung der erarbeiteten Lösungsvorschläge sowie für die Umsetzungsentscheidung und Beauftragung/Priorisierung.
zweimalige Vertragsverlängerungoption um jeweils ein Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erstellung eines Usability-Webkonzepts
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80804
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht.
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen. Außerdem ist eine "Eigenerklärung russische Unternehmen" dem Angebot beizufügen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.