EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EC 18.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind zwei Rahmenvereinbarungen über Cateringdienstleistungen für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Innenstadt
An den folgenden Locations sollen folgende Leistungen erbracht werden:
a) Königsplatz
VIP-Catering
Catering Athleten Lounge Klettern (optional)
Catering Athleten Lounge Beach Volleyball (optional)
Media & Broadcaster Catering
Ausstattung von Büros
b) Odeonsplatz & Wittelsbacherplatz
Crew & Volunteer Catering
Lunchbags
Ausstattung von Büros
Olympia-Regattaanlage
An der Olympia-Regattaanlage sollen folgende Leistungen erbracht werden:
VIP Catering
Crew Catering
Athletes & Coaches Lunch
Volunteer Catering
Athleten Lounge Rudern und Kanu (optional)
Media & Broadcast Catering
Lunch Bags (optional)
Ausstattung von Büros
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Catering Innenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Catering Regattaanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Parsdorf
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 660.000 € netto
Los 2: 855.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom Auftraggeber voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom Auftraggeber durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber abgenommen wurden.
3. Hinsichtlich der Wertung von Kombinationsrabatten ist auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" zu verweisen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.