Rahmenvereinbarung Abfall - neu Referenznummer der Bekanntmachung: EC 33.1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Abfall - neu
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind fünf Rahmenvereinbarungen zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für die Multivenue-Großveranstaltung European Championships 2022.
Müllentsorgung - Olympiapark
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los das gesamte Gelände des Olympiaparks München (u.a. das gesamte Außengelände, das Olympiastadion, die Olympiahalle, etc.).
Müllentsorgung - Innenstadt
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Locations der European Championships in der Münchner Innenstadt (insbesondere, jedoch nicht abschließend: den Königsplatz sowie den Odeonsplatz).
Müllentsorgung - Fürstenfeldbruck
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Veranstaltungsbereiche der European Championships in Fürstenfeldbruck.
Müllentsorgung - Regatta
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Veranstaltungsbereiche der European Championships an der Regattaanlage in Oberschleißheim.
Müllentsorgung - Sonstige EC-Locations
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die sonstigen Locations der European Championships im Raum München und der näheren bayerischen Umgebung (insbesondere, jedoch nicht abschließend: die Rudi-Sedlmayer-Halle in München sowie die Messe München).
Abschnitt IV: Verfahren
Durch die erste erfolglose Vergabe (siehe Bekanntmachung vom 29.04.2022 - 2022/S 084-225739) hat sich bereits ein kritischer Zeitverlust ergeben hat. Dieser Zeitverlust kann nicht mehr anderweitig kompensiert werden.
Zudem beginnt die Veranstaltung, für die die vorliegend zu vergebenden Leistungen beschafft werden müssen, bereits am 11.08.2022. Dabei reicht es nicht aus, wenn der Zuschlag kurzfristig vor dem Beginn der Veranstaltung erteilt werden würde. Vielmehr müssen mit dem Rahmenvereinbarungspartner im Vorfeld der Veranstaltung noch weitreichende Vorbereitungsmaßnahmen durchgeführt werden. Es ist deshalb zwingend erforderlich, dass der Zuschlag mit möglichst großem Abstand vor dem Veranstaltungsbeginn erteilt wird.
Es besteht hier also eine hinreichend begründete Dringlichkeit, die die Einhaltung der Frist gemäß § 15 Abs. 2 VgV unmöglich macht.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllentsorgung - Olympiapark
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllentsorgung - Innenstadt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllentsorgung - Fürstenfeldbruck
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllentsorgung - Regatta
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllentsorgung - Sonstige EC-Locations
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Wertangaben in Abschnitt II.1.7) und in Abschnitt V.2.4) handelt es sich jeweils um unzutreffende Angaben. Auf die Mitteilung des Vertragswertes wurde nach § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV verzichtet.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Zuschlag ist in dem vorliegenden Vergabeverfahren bereits erteilt worden. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann in einem Nachprüfungsverfahren nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Allerdings kann nach § 135 Abs. 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren die Unwirksamkeit eines Zuschlags festgestellt werden. Insoweit gelten nach § 135 Abs. 2 GWB jedoch bestimmte Fristen. Diese Bestimmung lautet:
„Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union."