Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr Markt Burkardroth Referenznummer der Bekanntmachung: 63-2022-PersB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burkardroth
NUTS-Code: DE265 Bad Kissingen
Postleitzahl: 97705
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr Markt Burkardroth
Beschaffung von Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr Markt Burkardroth
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beförderungsleistungen für Schülerinnen und Schüler der - Mittelschule Burkardroth- Grundschule Premich- Grundschule Lautergem. Leistungsbeschreibung. Zudem umfassen die Beförderungsleistungen auch Sonderfahrten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bischofsheim
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97653
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=6#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.