Mobile Erfassung von Problemabfällen im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbands Isar-Inn Referenznummer der Bekanntmachung: II34
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.awv-isar-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile Erfassung von Problemabfällen im Verbandsgebiet des Abfallwirtschaftsverbands Isar-Inn
- Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie haushaltsüblicher Gewerbemengen an mehreren Terminen pro Jahr in den Gemeinden des Verbandsgebiets
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Fachkundige Durchführung der mobilen Erfassung von Problemabfällen aus Haushalten sowie haushaltsüblicher Gewerbemengen an mehreren Terminen pro Jahr in den Gemeinden des Verbandsgebiets- Feststellung der Anzahl der Anlieferer pro Sammelstandort- Fachkundige Beratung der Anlieferer zur Problemabfallentsorgung- Verwiegen von gewerblichen Mengen und Erstellung von Lieferscheinen- Transport der Abfälle (ggf. incl. Zwischenlagerung)- Übernahme der Abfälle und Zuführung zur ordnungsgemäßen Entsorgung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Lünen
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 44536
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.