FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kischbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Fachplanung Tragwerksplanung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lichtenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kischbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Fachplanung Tragwerksplanung
Die Stadt Lichtenfels plant als Mitglied des Zweckverbandes „FADZ Lichtenfels“ die Umnutzung der ehemaligen
Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien.
Die Kirschbaummühle in der Coburger Straße 43 in Lichtenfels besteht aus mehreren Bauteilen:
- Villa: erbaut 1922/23; EG + 3 OG
- Mühlenbau: erbaut 1932; EG + 4 OG
- Silobau: erbaut 1921; EG + 6 OG
Sowohl der Mühlen- als auch der Silobau wurden nach einem Brand in den Jahren 1950/51 instandgesetzt und
teilweise neu aufgebaut.
Es liegt eine umfassende Gebäudeanalyse zur Kirschbaummühle vor. Diese wird mit den Vergabeunterlagen
der 2. Stufe zur Verfügung gestellt.
Das Gebäude der Kirschbaummühle steht nicht unter Denkmalschutz ist jedoch Teil eines Bodendenkmals
(D-4-5832-0194), das sich über weite Teile der Stadt Lichtenfels erstreckt.
Das Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien (FADZ) setzt es zum Ziel, ein
sowohl regionales als auch deutschlandweites Zentrum zur Entwicklung zukünftiger innovativer Produkte,
Software und Services für Fertigung und 3D-Druck zu werden.
Bildung, Forschung, Handwerk und Industrie kommen hier zusammen.
Wichtiger Bestandteil des FADZ wird eine Kooperation mit dem hierfür einzurichtenden Master-Studien-gang
„Additive Fertigung und Leichtbau“ der Hochschule Coburg sein.
In der konkreten Nutzung heißt das, dass das FADZ über Labore für die additive Fertigung verfügen wird,
es wird Büroarbeitsplätze für die Hochschule Coburg u.A. geben, zudem eine Co-Working-Werkstatt und
das sogenannte FADZ-Lab., eine Kreativwerkstatt für Schulen und Lehreinrichtungen zum Thema „Digitale
Zukunftstechnologien“. Schulungsräume und ein großer Präsentationsraum ergänzen das Programm.
Es liegt eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit Variantenplanungen zur Umsetzung des geplanten
Raumprogrammes und groben Kostenannahmen vor. Diese Machbarkeitsstudie soll Grundlage für die weitere
Bearbeitung sein.
Für den weiteren Projektverlauf soll Variante 2 der Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden.
Bei diesem Konzept ist ein Anbau in Richtung des SÜC-Gebäudes beabsichtigt. Die 4. bis 6. Etagen auf
Mühlen- und Silobau werden als Aufstockung in Holzbauweise errichtet.
Besonders die Nachhaltigkeit von Konstruktionen und der Materialien soll bei der Umnutzung der
Kirschbaummühle im Vordergrund stehen.
Konstruktionen / Materialien der Bestandsgebäude:
- Villa = verputzter Massivbau mit Mansardwalmdach
- Mühlen- / Silobau = Mauerwerkswände und Holzbalkendecken; teilw. Unterzüge als Holzbalken bzw.
Stahlträger; Holz- bzw. Stahlstützen
- Fundamente in Sandstein bzw. Beton mit Tiefergründungen aus Stampfbeton
- Treppenhaus = Mauerwerk mit Stahlbetontreppen
- Gebäudereinigungsturm = Fachwerk-Konstruktion mit flach geneigtem Walmdach
Kennzahlen Variante 2:
- NF = 2.100 m² + Keller 90 m²
- BGF = 3.070 m²
Die Kosten für die Kostengruppen 200 – 400 werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig mit ca. 9,85 Mio. €
brutto ermittelt.
Es handelt sich um eine mit Bundes- und Landesmitteln geförderte Maßnahme.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022 / 2023
- Bauausführung in einem Zug ab Anfang 2024
- Gesamtfertigstellung 1. Quartal 2026.
Lichtenfels
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51)
- stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 – 6 für den 1. Bauabschnitt
- vorerst nur Stufe 1 / LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
- weitere Stufen gem. Vertragsmuster
Besondere Leistungen:
- Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Bewehrungsabnahmen
- Örtliche Bauüberwachung / Ingenieurtechnische Kontrolle – Holzverbindungen
- Vorgezogener Lastenplan / vorgezogene prüfbare Berechnung der Gründung
- Nachweis Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile für Neubau und Bestand
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Tragwerksplanung vgl. HOAI erbracht.
Es liegt eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit ersten Variantenplanungen und groben Kostenannahmen vor.
Variante 2 der Machbarkeitsstudie soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass gem. § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln
der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung ge-troffen
wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kischbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97074
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mbi-ingenieure.de/index.php
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland