FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Fachplanung Techn. Ausrüstung getrennt in Los 1 HLS und Los 2 ELT
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenfels
NUTS-Code: DE24C Lichtenfels
Postleitzahl: 96215
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lichtenfels.de
Abschnitt II: Gegenstand
FADZ Lichtenfels – Umnutzung ehem. Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien Fachplanung Techn. Ausrüstung getrennt in Los 1 HLS und Los 2 ELT
Die Stadt Lichtenfels plant als Mitglied des Zweckverbandes „FADZ Lichtenfels“ die Umnutzung der ehemaligen
Kirschbaummühle zu einem Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien.
Die Kirschbaummühle in der Coburger Straße 43 in Lichtenfels besteht aus mehreren Bauteilen:
- Villa: erbaut 1922/23; EG + 3 OG
- Mühlenbau: erbaut 1932; EG + 4 OG
- Silobau: erbaut 1921; EG + 6 OG
Sowohl der Mühlen- als auch der Silobau wurden nach einem Brand in den Jahren 1950/51 instandgesetzt und
teilweise neu aufgebaut.
Es liegt eine umfassende Gebäudeanalyse zur Kirschbaummühle vor. Diese wird mit den Vergabeunterlagen
der 2. Stufe zur Verfügung gestellt.
Das Gebäude der Kirschbaummühle steht nicht unter Denkmalschutz ist jedoch Teil eines Bodendenkmals
(D-4-5832-0194), das sich über weite Teile der Stadt Lichtenfels erstreckt.
Das Forschungs- und Anwendungszentrum für digitale Zukunftstechnologien (FADZ) setzt es zum Ziel, ein
sowohl regionales als auch deutschlandweites Zentrum zur Entwicklung zukünftiger innovativer Produkte,
Software und Services für Fertigung und 3D-Druck zu werden.
Bildung, Forschung, Handwerk und Industrie kommen hier zusammen.
Wichtiger Bestandteil des FADZ wird eine Kooperation mit dem hierfür einzurichtenden Master-Studien-gang
„Additive Fertigung und Leichtbau“ der Hochschule Coburg sein.
In der konkreten Nutzung heißt das, dass das FADZ über Labore für die additive Fertigung verfügen wird,
es wird Büroarbeitsplätze für die Hochschule Coburg u.A. geben, zudem eine Co-Working-Werkstatt und
das sogenannte FADZ-Lab., eine Kreativwerkstatt für Schulen und Lehreinrichtungen zum Thema „Digitale
Zukunftstechnologien“. Schulungsräume und ein großer Präsentationsraum ergänzen das Programm.
Es liegt eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit Variantenplanungen zur Umsetzung des geplanten
Raumprogrammes und groben Kostenannahmen vor. Diese Machbarkeitsstudie soll Grundlage für die weitere
Bearbeitung sein.
Für den weiteren Projektverlauf soll Variante 2 der Machbarkeitsstudie weiterverfolgt werden.
Bei diesem Konzept ist ein Anbau in Richtung des SÜC-Gebäudes beabsichtigt. Die 4. bis 6. Etagen auf
Mühlen- und Silobau werden als Aufstockung in Holzbauweise errichtet.
Besonders die Nachhaltigkeit im Bezug auf die Energieeffizienz und ein CO2-neutrales Energiekonzept sollen
bei der Umnutzung der Kirschbaummühle im Vordergrund stehen
Qualität / Quantität der Technik:
- Los 1 – HLS:
o Geothermie bzw. thermische Nutzung des Gewässers
o Zentrale oder dezentrale Be- / Entlüftung – entwurfsabhängig
o Der möglichst hohe energetische Standard (GEG und BEG) ist im Zuge der Planung unter Berücksichtigung
ökologischer, ökonomischer und nachhaltiger Aspekte zu definieren
o Sprinkleranlage
- Los 2 – ELT:
o eine intelligente Gebäudevernetzung der haustechnischen Anlagen zur Einsparung von Treibhausgasen und
Verbrauchsenergie (Smart Building) wird angestrebt.
o Sicherheitstechnik / Alarm- und Sicherungssysteme
Kennzahlen Variante 2:
- NF = 2.100 m² + Keller 90 m²
- BGF = 3.070 m²
Die Kosten für die Kostengruppe 200 – 400 werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig mit ca. 9,85 Mio. €
brutto ermittelt.
Es handelt sich um eine mit Bundes- und Landesmitteln geförderte Maßnahme.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022 / 2023
- Bauausführung in einem Zug ab Anfang 2024
- Gesamtfertigstellung 1. Quartal 2026
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8
Lichtenfels
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
Los 1 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 1 + 2 + 3 + 7 und 8.
-Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9;
-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
-Planung (ggf. Umplanung) der bestehenden Entwässerung + Abwasserentsorgung bis zum Anschluss Kanal
-Grauwassernutzung (z.B. Toilettenspülung mit Regenwasser / Wasser aus Gewässer)
-Monitoring Verbrauchsenergie der technischen Gebäudeausrüstung
-Gebäudeleittechnik mit intelligenter Gebäudevernetzung (Smart Building)
-Mitwirken bei der Aufstellung einer CO2-Bilanz
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung vgl. HOAI erbracht.
Es liegt eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit Variantenplanungen und groben Kostenannahmen vor. Variante 2
der Machbarkeitsstudie soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI
festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die
Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4).
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5 und 6
Lichtenfels
Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung
(HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.)
Los 2 für die Anlagengruppen nach § 53 HOAI ALG 4 + 5 und 6.
-Stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der LPH 1 bis 9;
-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
-Installation eines Energiemanagementsystems als Teil des aufzubauenden Facilitymanagements
-Monitoring Verbrauchsenergie der technischen Gebäudeausrüstung
-Gebäudeleittechnik mit intelligenter Gebäudevernetzung (Smart Building)
-Mitwirken bei der Aufstellung einer CO2-Bilanz
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen
Leistungen, besteht nicht;
Es wurden noch keine Planungsleistungen Fachplanung Techn. Ausrüstung vgl. HOAI erbracht.
Es liegt eine vertiefte Machbarkeitsstudie mit Variantenplanungen und groben Kostenannahmen vor. Variante 2
der Machbarkeitsstudie soll Grundlage für die weitere Bearbeitung sein.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen der Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Informationen werden erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen ist.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und
Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI
festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die
Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer
Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 HLS nach § 53 Anlagengruppen 1 + 2 + 3 + 7 und 8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktrodach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ibtp.de/de/start
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 ELT nach § 53 Anlagengruppen 4 + 5 und 6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktrodach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96364
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.ibtp.de/de/start
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland